Verbot von Ferienwohnungen: Berlin schränkt Angebot von Airbnb ein
Ein Mini-Apartment in Mitte für 42 Euro, ein Zimmer im Kreuzberger Bergmannkiez für 19 Euro oder eine exquisite Altbau-Wohnung mit vier Schlafzimmern in Moabit für 140 Euro pro Tag: Berlin-Besucher, die auf dem Internetportal Airbnb nach einer Unterkunft suchen, können aus vielen Angeboten wählen. Die meisten kommen von Privatpersonen, die ihre Mietwohnung für ein paar Tage oder Wochen weitervermieten wollen, weil sie dann selbst nicht da sind.
Etwa 10.000 Inserate allein für die Hauptstadt gibt es auf der Internetseite, deutschlandweit sind mehr als 24.000 im Angebot. „Berlin ist für uns eine der wichtigsten Städte in Europa“, sagt der Berliner Airbnb-Sprecher Julian Trautwein. Doch ob das so bleibt, ist keineswegs sicher.
Denn neben kommerziellen Ferienwohnungs-Anbietern dürften auch Airbnb-Nutzer vom neuen Verbot der Zweckentfremdung betroffen sein. Laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt muss zwar jeder Einzelfall geprüft werden, tendenziell handele es sich bei solchen Vermietungen aber um eine Zweckentfremdung von Wohnraum, teilte Sprecherin Petra Rohland auf Anfrage der Berliner Zeitung mit.
Das neue Gesetz treffe auf jede wiederholte kurzfristige Überlassung von Wohnraum bei typischer Bezahlung nach Tagen oder Wochen von weniger als zwei Monaten zu, heißt es im Beamtendeutsch. Das bedeutet, wer mehr als einmal für wenige Tage seine Wohnung vermietet, könnte mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Genehmigung unwahrscheinlich
Airbnb-Anbieter müssten ihren Vermieter um Erlaubnis bitten und zusätzlich auch das Bezirksamt, rät Wibke Werner vom Berliner Mieterverein. „Angesichts der angespannten Mietsituation wird so eine Genehmigung aber wohl kaum erteilt“, sagt sie.
Airbnb rät den Wohnungsanbietern bereits jetzt, sich vorsorglich bei den Bezirksämtern zu melden. Die Firma hofft auf Nachsicht: Die vielen Touristen in Privatunterkünften würden der lokalen Wirtschaft helfen, sagt Sprecher Trautwein. Laut einer vom Unternehmen in Auftrag gegebenen Studie bleiben Airbnb-Gäste im Schnitt 6,3 Tage in Berlin und geben 845 Euro während ihres Aufenthaltes aus.
Zunächst gilt für das neue Gesetz noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren, und kein Airbnb-Anbieter muss so lange etwas befürchten, wenn er sich meldet. Was ab 2016 passiert, bleibt abzuwarten. In Hamburg zum Beispiel war das Vermieten von Privatunterkünften lange Zeit nur mit Genehmigung erlaubt. Im vorigen Jahr wurde das Gesetz wieder geändert: Privatunterkünfte an Touristen zu vermieten, ist dort heute völlig legal.