Verbotene Palästinenser-Demos: Anmelder der Aufmärsche ziehen vor Gericht
Die Berliner Polizei befürchtet wieder antisemitische Parolen und Gewaltaufrufe. Das Verwaltungsgericht soll noch heute über die Verbote entscheiden.

Die Berliner Polizei hat die geplanten pro-palästinensischen Demonstrationen am kommenden Wochenende verboten. Es bestehe die unmittelbare Gefahr, dass es zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichung, Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch Einschüchterungen sowie Gewalttätigkeiten komme, begründete die Behörde am Donnerstag.
Sie berief sich dabei auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und auch der jüngeren Vergangenheit sowie auf „weitergehende Erkenntnisse“. Auch Ersatzveranstaltungen hat die Polizei verboten.
Die Verbote betreffen folgende Versammlungen:
Die Kundgebung am Freitag von 17 bis 22 Uhr am Oranienplatz in Kreuzberg.
Die beiden Kundgebungen am Sonnabend anlässlich der „74 Jahre Al-Nakba“ von 14 bis 18 Uhr auf dem Hermannplatz und von 17 bis 22 Uhr auf dem Oranienplatz.
Die Demonstrationen am Sonntag „Anlässlich des 74. Jahrestages nach der Vertreibung der Palästinenser*innen aus ihrer Heimat“ ab 16 Uhr vom Oranienplatz zum Hermannplatz.
Die „Nakba Tag Demonstration“ ab 16 Uhr vom Alexanderplatz zum Brandenburger Tor.
Der sogenannte Nakba-Tag (Arabisch: „Katastrophe“), wird jährlich am 15. Mai begangen – einen Tag nach dem Jahrestag der Gründung Israels. An diesem Tag wird der Flucht und Vertreibung aus dem früheren britischen Mandatsgebiet Palästina zwischen dem UN-Teilungsplan für Palästina von 1947 und dem Waffenstillstand von 1949 nach dem Krieg, den die Nachbarstaaten gegen das neu gegründete Israel geführt hatten, gedacht.
Die Veranstalter der Demonstrationen hatten mit mehreren Hundert Teilnehmern gerechnet. Bei zwei Demonstrationen am 22. und 23. April in Neukölln hatten Teilnehmer antisemitische Parolen gerufen und unter anderem die Vernichtung Israels gefordert. Dabei waren auch Medienvertreter als „Drecksjuden“ beschimpft worden.
Am Nakba-Tag vor einem Jahr kam es in Neukölln zu massiven Ausschreitungen, bei denen zahlreiche Polizisten verletzt wurden.
Anmelder ziehen vor das Verwaltungsgericht
Die Anmelder der Demonstrationen wollen sich mit der Entscheidung der Versammlungsbehörde der Polizei nicht abfinden. Sie haben gegen das Verbot vor dem Berliner Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt. Das Gericht wird voraussichtlich noch am Freitag entscheiden, ob das Verbot Bestand hat oder aufgehoben wird.