Verfahren gegen Beamte: Berliner Polizisten prügeln auf Fahrraddieb ein

Die Berliner Polizei sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert,  unverhältnismäßige Gewalt angewendet zu haben. Mehrere Videos, die im Internet und auf WhatsApp kursieren, zeigen, wie am Kottbusser Tor in Kreuzberg eine Festnahme eskaliert.

Die Filme zeigen, wie mehrere Beamte den sich heftig wehrenden Mann zu Boden ringen und wie ein Beamter mit der Faust auf den am Boden liegenden Mann einschlägt. Ein anderer Polizist kommt herbeigeeilt und tritt mehrmals auf den am Boden liegenden Festgenommenen ein.

Die Filme zeigen auch, wie die Beamten von Zuschauern umringt und als „Hurensöhne“ beschimpft werden. Neben den Beamten schlagen verschiedene geworfene Gegenstände auf dem Asphalt auf.  Weitere Polizisten schützen sich mit Plastikschilden und drohen mit Pfefferspray, um Zuschauer fernzuhalten. Die Videos beginnen, als der Mann bereits am Boden liegt und zeigen nicht die Vorgeschichte. Der Vorfall ereignete sich am Donnerstagnachmittag am Kottbusser Tor, Ecke Reichenberger Straße.

„Auch wenn die Echtheit des Videos noch nicht bestätigt ist, haben wir ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer Körperverletzung im Amt eingeleitet“, sagte eine Polizeisprecherin am Freitagnachmittag. „Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen.“ Nach Darstellung der Polizei hatten Beamte die Personalien eines wiedererkannten 22-Jährigen Fahrraddiebes aufgenommen. Sie seien gerade im Begriff gewesen weiterzufahren, als der Mann plötzlich auf ihren Einsatzwagen zukam. Er habe gegen das Auto getreten und die hintere Tür aufgerissen. Die Polizisten nahmen ihn daraufhin  fest.

Laut Polizei wurden dabei die Beamten aus der umstehenden  Gruppe heraus mit Steinen, Blumentöpfen, Aschenbechern und Glasflaschen beworfen. Erst als die herbeigerufenen Unterstützungskräfte eintrafen, habe sich die Lage beruhigt.

„Schocktechnik“

Vier Männer, im Alter von 16 bis 36 Jahren wurden  vorläufig festgenommen. Drei Beamte erlitten laut Polizei Verletzungen, die in Kliniken ambulant behandelt werden mussten.

Auch die rechtmäßige Anwendung von unmittelbarem Zwang erscheine  immer gewalttätig, erklärte die Polizei. Und somit könnte die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommen, dass zumindest  die Faustschläge des Polizisten nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Denn im Einsatztraining lernen Polizisten eine solche  „Schocktechnik“, mit der durch kurzzeitiges Schmerzempfinden Widerstand eines sich heftig wehrenden  Festzunehmenden gebrochen wird. Zur legalen Schocktechnik gehören unter anderem Schläge in den Solarplexus oder Tritte ins Schienbein.