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Justiz : Verrückte Rechtsprechung: Für die einen gilt der Mietspiegel, für die anderen nicht
Eine Zivilkammer des Landgerichts sorgt mit einem aktuellen Urteil für Kritik. Im Streit über eine Mieterhöhung stützen sich die Richter auf ein Gutachten - und entscheiden damit gegen die Mieterin. Für einen Nachbarn der Frau ging der gleiche Streit vor einer anderen Kammer zu seinen Gunsten aus.
Ulrich Paul, 22.4.2020 - 02:30 Uhr

Berlin - Für die 69-jährige Marlies V. aus Spandau ist es eine „Ungerechtigkeit“. Die Zivilkammer 63 des Landgerichts hat in einem Streit über eine Mieterhöhung jetzt entschieden, dass die ortsübliche Miete für ihre etwa 84 Quadratmeter große Wohnung nicht auf Grundlage des Mietspiegels, sondern auf Basis eines Gutachtens zu ermitteln ist. Die Folge: Der Vermieter, die Deutsche Wohnen, darf die Miete für ihre Wohnung in der Siedlung An der Kappe rückwirkend ab 1. Februar 2018 von bisher 422,82 Euro auf 474,93 Euro erhöhen.
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