Verschwundene Rebecca: Polizei gibt mit Spuren behaftetes Auto frei

Berlin - Erneut ist die Berliner Polizei auf der Suche nach der verschwundenen Rebecca am Freitag mit einem Großaufgebot in ein Waldgebiet bei Storkow ausgerückt. Die Ermittler unter der Führung der Mordkommission hatten ermittelt, dass der himbeerrote Renault Twingo von Rebeccas Schwester hier gesehen wurde. Merkwürdig: Obwohl nach wie vor unklar ist, ob und wie das Fahrzeug mit Rebeccas Verschwinden zusammenhängt, wurde der vorübergehend sichergestellte Wagen jetzt wieder freigegeben.

Ermittler zeigen sich irritiert

Am Freitag früh stand der kleine Twingo vor dem Haus von Rebeccas Eltern statt bei der Polizei. Die Spurensicherung sei „am Donnerstagabend abgeschlossen und der Wagen der Halterin übergeben worden“, hieß es am Freitag aus Polizeikreisen. Obwohl es formaljuristisch eine „normale Vorgehensweise“ sei, zeigten sich erfahrene Ermittler dennoch „etwas überrascht und irritiert“ über die schnelle Rückgabe des Renaults.

Das Auto war für die Mordermittler bisher vor allem aus zwei Gründen enorm wichtig. Zum einen wurden bei einer genauen kriminaltechnischen Untersuchung Haare von Rebecca sowie Fasern einer ebenfalls verschwundenen Fleece-Decke gefunden. Laut Familie gebe es dafür zwar eine logische Erklärung, in Ermittlerkreisen ist der Haar- und Faserfund hingegen ein wichtiges Indiz, das auf die Schuld von Florian R. hinweist.

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Polizei fand wichtige Spuren in dem Fahrzeug

Zum anderen wurde der Renault am Tag von Rebeccas Verschwinden sowie einen Tag später von einer Verkehrsüberwachungsanlage auf der Autobahn zwischen Berlin und Frankfurt/Oder erfasst. „Nach bisherigem Ermittlungsstand hatte zu diesen Zeiten allein der 27-jährige Schwager Zugriff auf den Pkw“, so die Staatsanwaltschaft.

Dass Florian R. nichts mit dem Verschwinden seiner Schwägerin zu tun hat, davon ist die Familie des Mädchens auch weiterhin überzeugt. „Es ist noch nichts bewiesen“, sagte Rebeccas Schwester Vivien der Berliner Zeitung am Freitag. Und betonte erneut, dass auch für den 27-Jährigen „die Unschuldsvermutung" gelte.