Volksbegehren in Berlin: Regierung will für sich selbst werben

Bei Volksbegehren in Berlin sollen Senat und Abgeordnetenhaus künftig mit Steuergeldern für ihre Position werben können – das sieht ein neues Gesetz vor, dessen Entwurf am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses debattiert wurde. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU stimmten mit ihrer Mehrheit dafür. Der Entwurf steht nun im Parlament zur Abstimmung.

Bei der Gesetzesänderung geht es auch um die Gültigkeit von gesammelten Unterschriften. Sie müssen in jedem Fall eigenhändig geleistet werden, zudem ist neben Namen und Adresse künftig verpflichtend auch das Geburtsdatum anzugeben. Damit soll verhindert werden, dass Unterschriftenlisten allzu leicht zu fälschen sind, indem etwa Namen und Adresse aus Telefon- oder Adresslisten abgeschrieben werden. Ein entsprechender Verdacht war bei der Volksabstimmung zur Freihaltung des Tempelhofer Feldes aufgekommen, wurde allerdings niemals bestätigt.

Genügend Spielraum

Der für Plebiszite engagierte Verein „Mehr Demokratie“ und mehr als 70 Bürgerinitiativen hatten den Einsatz von Steuergeld für Senatswerbung bereits vor ein paar Tagen kritisiert. Dadurch entstehe ein Ungleichgewicht, so ihr Argument, weil normale Bürger, wenn sie ein Volksbegehren starten, keinerlei Ansprüche auf Kostenerstattung haben. Die jüngste Einigung zur Unterschriftensammlung begrüßte Vereinschef Oliver Wiedmann hingegen. Auch in Zukunft werde damit den Initiativen genügend Spielraum bei der Unterschriftensammlung gewährt. Denn auch unleserliche oder unvollständige Angaben führen nicht etwa automatisch zur Ungültigkeit – dies hatte Rot-Schwarz ursprünglich durchsetzen wollen.

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Die Grünen-Opposition im Ausschuss kritisierte die Verdachtsdebatte gegen angebliche Fälschungen. Es habe nicht ein einziges Ermittlungsverfahren gegeben, sagte ihr Rechtspolitiker Dirk Behrendt: „Es gab keinen Missbrauch, keine Fälschungen.“ Auch er hält den Einsatz von Steuermitteln zugunsten der Senatsseite für falsch. Behrendt regte vielmehr an, Initiativen von Volksbegehren einen Teil der Kosten zu erstatten.

Mehr-Demokratie-Chef Wiedmann sagte, der gesamte Umgang von Rot-Schwarz mit direkter Demokratie bereite ihm Sorge: „Zwei Bürgerbegehren zur Wohnbebauung wurden vom Senat ausgehebelt, der Bürgerentscheid zur Kleingartenkolonie Oeynhausen nicht umgesetzt und zuletzt der Volksentscheid zum Tempelhofer Feld missachtet.“ Die direkte Demokratie müsse stärker geschützt werden, sagte Wiedmann: „Das Thema gehört in den Wahlkampf. Dafür werden wir uns einsetzen.“ (mit dpa)