Vorwürfe können nicht bewiesen werden: Angeklagter bleibt auf freiem Fuß

Dem 40-Jährigen Intensivstraftäter wurde Zuhälterei und Zwangsprostitution vorgeworfen, doch beim ersten Verhandlungstag zog die Zeugin ihre Aussage zurück. Ein Prozessbericht.

Überraschender Freispruch im Strafgericht: Der Angeklagte (40) wird Vergewaltigung, Zuhälterei und Zwangsprostitution zur Last gelegt.
Überraschender Freispruch im Strafgericht: Der Angeklagte (40) wird Vergewaltigung, Zuhälterei und Zwangsprostitution zur Last gelegt.Pressefoto Wagner

Beim Prozess im Kriminalgericht gibt sich der Mann, der dem Clan-Milieu zugerechnet wird, von Beginn an siegesgewiss. Zurückgelehnt, in Gucci-Sportanzug und entspannter Pose, sitzt der 40-Jährige neben seiner Verteidigerin. Weil er schon weiß, dass S., die entscheidende Zeugin, nichts mehr zu ihren Vorwürfen sagen wird?

Unbegrenzt weiterlesen.

  • Zugriff auf alle B+ Inhalte
  • Statt 9,99 € im Monat nur 0,50 € pro Woche für die ersten 6 Monate
  • Jederzeit kündbar
0,50 € / Woche
  • Zugriff auf alle Exklusivinhalte
  • E-Paper für alle Geräte
  • Jederzeit kündbar
32,99 € / Monat
  • Zugriff auf alle Exklusivinhalte
  • Wochenendausgabe in Ihrem Briefkasten
  • E-Paper für alle Geräte
  • Jederzeit kündbar
24,99 € / Monat