Waffenverbot in S- und U-Bahn: Gericht kippt Pauschal-Verbot im Berliner Nahverkehr

Trotz einer Gerichtsentscheidung gegen das allgemeine Verbot gefährlicher Gegenstände auf bestimmten Berliner S-Bahnstrecken will die Bundespolizei ihre Kontrollen fortsetzen. „Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass wir am Wochenende ganz normale Kontrollen durchführen“, sagte ein Sprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. „Wir haben gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt. Aus unserer Sicht ist es daher kein abschließend geklärter Rechtsstreit.“

Zudem habe das Gericht nur erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots gefährlicher Gegenstände formuliert und es nicht als unzulässig bezeichnet, so der Sprecher. Außerdem gelte diese Entscheidung nur für den einzelnen S-Bahnnutzer, der das Gericht angerufen habe.

Waffenverbot sollte bis Ende Januar gelten

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor mitgeteilt, das Verbot gefährlicher Werkzeuge in den Wochenendnächten in Zügen und auf den Bahnhöfen sei „vorerst suspendiert“. (Az. VG 1 L 363.18) Es sei nicht klar feststellbar, welche Gegenstände von dem Verbot erfasst sein sollten, hieß es.

Seit Anfang November durften in den Wochenendnächten auf den Bahnstrecken sowie den Bahnhöfen zwischen den Stationen Zoologischer Garten und Lichtenberg keine gefährlichen Werkzeuge wie Messer, Reizgas oder Baseballschläger mitgenommen werden. Das Verbot sollte bis Ende Januar gelten. (dpa/AFP)