Chaoswahl in Berlin: Wiederholung der Wahl wird wahrscheinlicher

Protokolle aus Wahllokalen, die der Berliner Zeitung vorliegen, belegen Kontrollverlust und Überlastung. Sogar über einen neuen Wahltermin wird schon spekuliert.

Müssen sie noch mal gegeneinander antreten? Franziska Giffey (SPD) und Bettina Jarasch (Grüne)
Müssen sie noch mal gegeneinander antreten? Franziska Giffey (SPD) und Bettina Jarasch (Grüne)imago/Bernd Elmenthaler

Müssen die Berliner bald noch einmal wählen gehen? Inzwischen erscheint eine Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl vom 26. September vergangenen Jahres möglich. Auch Juristen und immer mehr Politiker können sich vorstellen, dass Anfang kommenden Jahres neu gewählt werden müsste.

Das Chaos bei den Berliner Wahlen zu den Bezirksverordneten-Versammlungen, zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag sucht bundesweit seinesgleichen: Stimmzettel fehlten, weshalb einige Wahllokale zwischendurch schließen mussten. Stimmzettel wurden zwischen den Bezirken verwechselt. Es gab zu wenige Wahlkabinen, weshalb sich lange Warteschlangen bildeten und Wahlwillige resigniert wieder nach Hause gingen.

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Einige Wahllokale waren noch nach Bekanntwerden der Wahlprognose um 18 Uhr und sogar noch nach den ersten Hochrechnungen geöffnet – die in den Schlangen wartenden Wähler könnten in ihrer Entscheidung beeinflussen worden sein.

Schließlich wartete eine große Zahl von Menschen, die die Briefwahl beantragt hatten, vergeblich auf die Unterlagen.

An diesem Montag endet die Frist, in der die Landeswahlleiterin dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 17 – zum Teil sehr scharfe – Fragen beantworten muss. Diese Fragen ergaben sich aus 15 Einsprüchen gegen das Wahlergebnis, darunter den des früheren Abgeordneten und Spitzenkandidaten der Freien Wähler, Marcel Luthe.

Protokoll des Versagens im Charlottenburger Wahlkreis 720: „14.20 – Keine Stimmzettel mehr vorhanden!“
Protokoll des Versagens im Charlottenburger Wahlkreis 720: „14.20 – Keine Stimmzettel mehr vorhanden!“privat

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Januar in 15 Fällen Prüfungsverfahren für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen veranlasst. Bis Ende April gingen beim Gericht etwa 100 Stellungnahmen ein.

Die Protokolle des Kontrollverlusts: „Keine Stimmzettel mehr vorhanden!“

Bereits im März forderte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting die Landeswahlleiterin auf, ihr die Niederschriften aller 2257 Berliner Wahllokale zu übersenden.

In den Niederschriften ist zu sehen, dass es am Wahltag immer wieder zu größeren Problemen kam – und teilweise zum Kontrollverlust. So etwa im Wahlbezirk 720 in Charlottenburg: Um 14.20 Uhr, so vermerkt das handschriftliche Protokoll, waren „keine Stimmzettel mehr vorhanden!“

Zwei ehrenamtliche Wahlhelfer fuhren mit dem Fahrrad los, um neue Zettel aus dem Rathaus zu holen. Um 15.35 Uhr waren die Stimmzettel wieder aufgebraucht, aber der Wählerandrang weiterhin groß.

In anderen Fällen fehlten die Stimmzettel für die Bundestagswahl, und der Wahlvorgang wurde unterbrochen. Vor allem wegen Zeitmangels konnte in vielen Wahllokalen nicht überprüft werden, ob die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine übereinstimmte.

Das traf übrigens auch für die Stimmen zum Volksentscheid zu. Am Wahltag wurde auch darüber abgestimmt, ob Konzerne wie die Deutsche Wohnen enteignet werden sollen.

Auch bei den Abstimmungen zum Volkentscheid ging nicht alles glatt. Auf diesem Kontrollbogen aus einem Wahllokal sind Unstimmigkeiten vermerkt.
Auch bei den Abstimmungen zum Volkentscheid ging nicht alles glatt. Auf diesem Kontrollbogen aus einem Wahllokal sind Unstimmigkeiten vermerkt.privat

Es gab Fälle, in denen die Zahl der abgegebenen Erststimmzettel größer war als die der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine. Mehrfach findet sich in den Protokollen als Begründung für diese Differenz entweder ein Fragezeichen oder die Vermerke „Zeitmangel“, „keine Kontrolle möglich“.

„14.15 bis 15.35 Uhr, Keine Stimmzettel für die Bundestagswahl vorhanden (deshalb unterbrochener Wahlvorgang).“
„14.15 bis 15.35 Uhr, Keine Stimmzettel für die Bundestagswahl vorhanden (deshalb unterbrochener Wahlvorgang).“privat

Inzwischen füllen die dem Verfassungsgericht übersandten Wahlprotokolle 67 Ordner. Nach Angaben von Marcel Luthe werden die Seiten dort von seinen Helfern eingescannt.

„So können sie überhaupt erst für das Verfahren nutzbar gemacht werden“, sagte Luthe der Berliner Zeitung. Das Verfassungsgerichtshof habe nicht das nötige Personal, um den Konfliktparteien die Unterlagen in digitalisierter Form zu liefern.

Bis Montag muss die Landeswahlleiterin Fragen beantworten

Und dann gibt es da den Fragenkatalog, den die Landeswahlleiterin bis Montag beantworten muss. Er ergibt sich aus einer Stellungnahme der Wahlleiterin vom März. Darin ist beschwichtigend von Einzelfällen die Rede. Unregelmäßigkeiten und Fehler werden bedauernd eingeräumt.

Dennoch gehe man davon aus, dass sich diese Vorkommnisse lediglich bei den Erststimmen im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf und im Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf „mandatsrelevant ausgewirkt“ haben dürften.

Die Fragen, die das Verfassungsgericht dazu stellt, haben es in sich: Es geht unter anderem um falsch ausgegebene und fehlende Stimmzettel, zeitweise geschlossene Wahllokale und Unterbrechungen der Abstimmungen, Wahlen nach 18 Uhr und um kopierte Stimmzettel, weil Originale fehlten.

Wie viele Stimmzettel mit den Stimmabgabevermerken übereinstimmten, konnte nicht überprüft werden.
Wie viele Stimmzettel mit den Stimmabgabevermerken übereinstimmten, konnte nicht überprüft werden.privat

Unter anderem hinterfragt die Gerichtspräsidentin die Annahme des Landeswahlausschusses, dass die durchschnittliche Verweildauer in einer Wahlkabine drei Minuten betrage: „Auf welchen Erkenntnissen und Erwägungen basiert diese Annahme?“

Es hatte am Wahltag zu wenige Kabinen gegeben – vermutlich, weil die meisten Wähler eben doch länger brauchten, um an drei Wahlen und einer Volksabstimmung teilzunehmen.

Eine weitere Frage: „Zu welchem Zeitpunkt am Wahltag hatte die Landeswahlleiterin Kenntnis davon, dass Wahlhandlungen nach 18 Uhr andauern würden? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine Berichterstattung mit Umfrageergebnissen, Wählerbefragungen, Hochrechnungen […] in Berlin zu verhindern?“

Oder: „Wie viele Stimmen wurden insgesamt als ungültig gewertet, weil sie auf Stimmzetteln für einen anderen Wahlkreis oder Wahlkreisverband abgegeben wurden?“

Oder: „In wie vielen Fällen wurden Wahlberechtigten nicht alle Stimmzettel für die Berliner Wahlen ausgehändigt? (Angabe der Wahlbezirke)“

Oder: „Für welche Wahlbezirke haben die Landeswahlleiterin und die Bezirkswahlleitungen Informationen über Wartezeiten bzw. lange Schlangenbildung erhalten? Es wird um konkrete Angabe des Wahlbezirks und der Dauer der Wartezeit gebeten.“

Oder: „Welche konkreten Maßnahmen wurden im Vorfeld ergriffen, um zu gewährleisten, dass in den Wahllokalen ausreichend Stimmzettel vorhanden sind?“

Kommen Neuwahlen? Verfassungsjurist sagt: Ja

Doch was bedeutet das alles? Ist allein schon die Tatsache, dass es Berlins oberstes Gericht ganz genau wissen will, was an jenem Wahltag schieflief, ein Indiz für eine mögliche spätere Entscheidung?

Darüber gehen die Meinungen auseinander. Doch in der Berliner Politik werden bereits Neuwahlszenarien diskutiert.

Ein Verfassungsrechtler, der namentlich nicht genannt werden will, weil er an der Aufarbeitung der Wahlpannen beteiligt ist, geht von Neuwahlen aus. Das wäre die sauberste Lösung, sagt der Jurist im Gespräch mit der Berliner Zeitung, schon „aus demokratiehygienischen Gründen“.

Aus Sicht des Fachmanns würde es nicht reichen, wenn nur in den besonders knapp ausgegangenen Wahlkreisen in Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf und Pankow neu gewählt würde. „Das wäre eine seltsame Verzerrung“, sagt er.

Zur Erinnerung: Im ersten Fall, einem Kiez in Wilmersdorf rund um Uhland-, Blisse- und Berliner Straße, waren die Erststimmen fürs Abgeordnetenhaus Tage nach der Wahl noch einmal gezählt worden. Danach rückte der Grünen-Kandidat Alexander Kaas-Elias an seiner SPD-Konkurrentin Franziska Becker vorbei, die nach der ersten Zählung noch vorne gelegen hatte. Sein Vorsprung betrug am Ende 23 Stimmen.

Nachzählung im Wahlkreis von Kultursenator Klaus Lederer: Rückstand wurde knapper

Turbulent verlief auch die Wahl im „Promi“-Wahlkreis 3 von Pankow. Dort, in Pankow-Nord, Niederschönhausen-Süd und Französisch-Buchholz-West, traten Linke-Spitzenkandidat, Bürgermeister und Kultursenator Klaus Lederer, SPD-Urgestein Torsten Schneider und die weitgehend unbekannte Oda Hassepaß von den Grünen an.

Hassepaß gewann – zunächst mit 30 Stimmen vor Lederer. Als auf Geheiß der Linken noch einmal gezählt wurde, waren es nur noch 24 Stimmen.

Besonders kompliziert wäre wohl eine Neuwahl in Marzahn-Hellersdorf 1, dem dritten knappen Wahlkreis. Im Marzahner Norden setzte sich Gunnar Lindemann von der AfD mit 70 Stimmen vor Gordon Lemm von der SPD durch. Nach der Niederlage fürs Abgeordnetenhaus ließ sich Lemm zum Bezirksbürgermeister wählen – und fühlt sich nach eigenem Bekunden sehr wohl im Amt.

Auszählung der Briefwahl-Stimmen im September.
Auszählung der Briefwahl-Stimmen im September.Benjamin Pritzkuleit

Neuwahlen schon im Januar 2023? Ein Rechtspolitiker sieht Indizien

Alexander Herrmann kennt alle diese Fälle und Überlegungen – und noch etliche mehr. Er selbst stammt ebenfalls aus Marzahn-Hellersdorf, hat seinen Wahlkreis Kaulsdorf-Nord/Hellersdorf-Süd direkt gewonnen, und ist nun rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus.

Im Brotberuf ist er Rechtsanwalt. „Es verdichtet sich eine Neuwahl“, sagt Herrmann, das lese er aus dem Informationsbedürfnis des Verfassungsgerichtshofs heraus.

Natürlich könne und wolle er dem Gericht nicht vorgreifen, sagt Herrmann, doch nennt er Szenarien. Er halte es für möglich, dass sich das Gericht mit seiner schriftlichen Begründung für eine Neuwahl-Entscheidung bis Ende Oktober Zeit lasse. Dann könnte im Januar 2023 gewählt werden, so Herrmann.

Wurde die Zusammensetzung des AGH beeinflusst?

Florian Dörstelmann gehen solche Überlegungen viel zu schnell und viel zu weit. Er könne nachvollziehen, dass sich das Gericht einen Überblick über die Pannen verschaffen wolle, sagt der Strafrechtler, der für die SPD im Abgeordnetenhaus sitzt.

Das heiße aber nicht „zwingend, dass es dem Gericht um eine Gesamteinschätzung der Wahl geht“, sagt Dörstelmann. Aus seiner Sicht sei wichtig, ob die Pannen mandatsrelevant waren, sich also die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der Bezirksparlamente verändert hätte.

Und wenn es dann doch so sein sollte, so Dörstelmann, würde das Gericht sicher zwei Tatschen ebenfalls im Blick haben und in seine Entscheidungsfindung einfließen lassen: Es war eine Wahl unter Pandemie-Bedingungen, längere Wartezeiten könnten also akzeptabel sein. Außerdem gebe es eine große Anzahl derer, die ordentlich ihre Stimme haben abgeben können. „Auch sie haben ein Anrecht darauf, dass ihre Stimme zählt“, so der SPD-Politiker.