Pannen bei Wahl in Berlin: 255 Wahllokale waren nach 18 Uhr noch geöffnet
Befürchtungen des Bundeswahlleiters bestätigen sich: Bisherige Kenntnisse zum Wahlchaos waren nur der Anfang. Neue Dokumente belegen das verheerende Ausmaß.

Das Wahlchaos in Berlin war weitaus größer als die Behörden glauben machen wollen. Das geht aus Unterlagen hervor, die der Berliner Zeitung vorliegen. Am 26. September vergangenen Jahres hatten viel mehr Wahllokale als bislang bekannt, auch nach 18 Uhr und weit darüber hinaus geöffnet – als längst die erste Prognose und Hochrechnungen zu Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl veröffentlicht waren.
Inzwischen gingen beim Landesverfassungsgericht, das über mehrere Einsprüche gegen die Wahlen zu entscheiden hat, die von ihm angeforderten Antworten der Landeswahlleiterin ein. Die Gerichtspräsidentin hatte an sie zahlreiche Fragen zu den Unregelmäßigkeiten gerichtet.
Laut Stellungnahme der amtierenden Wahlleiterin Ulrike Rockmann waren 255 aller 2257 Urnenwahllokale auch nach 18 Uhr noch geöffnet, wovon 60 noch nach 19 Uhr und 22 Lokale sogar nach 19.30 Uhr offen hatten. In einigen wurde selbst nach 20 Uhr noch gewählt. Außerdem kam es zu 60 Unterbrechungen des Wahlvorgangs, die bis zu zwei Stunden dauerten. Zudem wurden Tausende Erst- und Zweitstimmzettel falsch ausgegeben.
Rockmann sieht sich nicht in der Lage, die vielen Pannen komplett aufzuklären. Das sei ihr nicht möglich, heißt es in der Stellungnahme. Ihr lägen lediglich die Niederschriften der zwölf Bezirkswahlausschüsse zu den Wahlergebnissen vor. „Die Niederschriften der 3764 Urnen- und Briefwahllokale lagen mir nicht vor.“ Besondere Ermittlungsbefugnisse habe sie nicht.
Schließzeit in Pankower Wahllokal: 20.56 Uhr
Ihre Stellungnahme und die angehängten Tabellen dazu lesen sich wie eine Bestätigung der Äußerung von Georg Thiel. Der Bundeswahlleiter ist zuständig für die Bundestagswahl und sprach in der vergangenen Woche von einem „kompletten, systemischen Versagen der Wahlorganisation“.
Drunter und drüber ging es etwa in Pankow. Dort waren auch jene Wahllokale, in denen man am Abend seine Entscheidung nach den bereits veröffentlichten Hochrechnungen ausrichten durfte.
Den Spitzenplatz belegt das Wahllokal in der Grundschule am Teutoburger Platz, das noch kurz vor neun geöffnet war. Als Schließzeit wird in der Stellungnahme der Wahlleiterin 20.56 Uhr angegeben. Wie auf der Seite wahlen-berlin.de zu lesen ist, bekamen die Grünen in diesem Wahllokal für das Abgeordnetenhaus 264 Erststimmen (41,2 Prozent) und 250 Zweitstimmen (39 Prozent). Die Linke als Zweitplatzierte erhielt 147 Erst- und 148 Zweitstimmen und damit 23 bzw. 23,1 Prozent.
In einer Begegnungsstätte an der Dunckerstraße (Schließzeit 20.10 Uhr) holten die Grünen 266 Erststimmen (41,5 Prozent) und 234 Zweitstimmen (36,4 Prozent).
In der Volkshochschule Pankow (Schließzeit 20.05 Uhr) wurde die Linke mit Abstand Wahlsieger mit 30,4 Prozent der Erst- und 25,4 Prozent der Zweitstimmen.
In den Räumen des Jugendnetzwerkes Lambda an der Sonnenburger Straße (Schließzeit 20.03 Uhr) gewannen die Grünen haushoch mit 45,2 Prozent der Erst- und 42,7 Prozent der Zweitstimmen.

Mehr Stimmzettel als bei früheren Wahlen
Fast allen Urnenwahllokalen in Pankow ist gemein, dass es nur zwei Wahlkabinen gab – viel zu wenig für die vielen Menschen, die sich durch die zahlreichen Stimmzettel kämpfen mussten und länger als die von der Wahlleitung veranschlagten drei Minuten brauchten. Bis zu zwei Stunden standen Wähler an, sodass der Wahlvorstand irgendwann zwei weitere Wahlkabinen aufstellen ließ.
In vielen anderen Bezirken meist dasselbe Bild: nur zwei Wahlkabinen, mit Ausnahme von Spandau und Marzahn-Hellersdorf, wo es drei gab. In Steglitz-Zehlendorf und in Reinickendorf wurde wegen des großen Andrangs in mehreren Wahllokalen am Nachmittag eine dritte Wahlkabine aufgebaut.
Dass das Wählen für jeden Einzelnen länger dauern würde als sonst, musste allen klar sein, weil mehr Stimmzettel als sonst anzukreuzen waren: Dieses Mal stand die Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten an. Hinzu kam der Volksentscheid über die Enteignung großer Immobilienunternehmen.
Wahlunterbrechungen über zwei Stunden
Und trotzdem schreibt die Wahlleiterin in ihrer Antwort an das Verfassungsgericht: „Maßgeblich für die Bestimmung der Zahl der Wahlkabinen waren in erster Linie die Erfahrungen aus früheren Wahlen […]“. 2017 war allerdings nur der Bundestag zu wählen und 2016 nur das Abgeordnetenhaus.
Die Wahlleiterin verweist auch auf die Pandemievorschriften zu Abstand, Zahl der Wahlberechtigten im Wahllokal und der Größe des Raumes. Deshalb sei die Zahl der Wahllokale um ein Drittel erhöht worden.
Wie groß das Chaos dennoch war, zeigt sich auch daran, wie oft und lange in Urnenwahllokalen unterbrochen werden musste, weil es nicht genügend Stimmzettel gab. Der Nachschub konnte nicht herantransportiert werden, weil sich zeitgleich der Berlin-Marathon durch die Stadt zog und deshalb viele Straßen gesperrt waren.
Aus den Tabellen der Wahlleiterin geht hervor, dass in 102 Wahllokalen der Wahlvorgang für längere Zeit unterbrochen wurde. In 31 Lokalen ging der Wahlvorgang zwischen 30 und 60 Minuten nicht weiter. Und in 36 Wahllokalen dauerten die Unterbrechungen sogar bis zu 125 Minuten.
Niederschriften zeigen desolates Bild der Wahlabläufe
Einer derjenigen, die Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt haben, ist der frühere Abgeordnete und Spitzenkandidat der Freien Wähler, Marcel Luthe. Das Gericht muss ihm den gesamten Schriftverkehr in dieser Sache zur Verfügung stellen – auch die Niederschriften aus den Wahllokalen, deren Herausgabe ihm zuvor verweigert worden war. Niederschriften, die der amtierenden Wahlleiterin Rockmann nach eigenem Bekunden nicht vorliegen.
Diese Niederschriften zeigen ein desolates Bild der Wahlabläufe. Die Einträge lauten immer wieder ähnlich: ungültige Stimmen wegen falscher Stimmzettel, eine nicht zu erklärende Differenz zwischen der Zählung der Stimmzettel und Stimmabgabevermerke, oder etwa eine Aktennotiz aus dem Wahlbezirk 118 (Kreuzberg), wo festgestellt wurde, dass 62 Wählern nicht der Zettel für die Erststimme zum Abgeordnetenhaus herausgegeben wurde. Oder dass es ab 18.14 Uhr für 30 Menschen keine Wahlzettel für den Volksentscheid gab (Kreuzberg). Und immer wieder Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen beantragt, diese aber nicht bekommen haben.
Stimmzettel in Kreuzberg erst ungültig, dann wieder gültig
In mehreren Wahllokalen wurden insgesamt 1608 falsche Erststimmzettel ausgegeben, wie nicht nur aus der Stellungnahme der Wahlleiterin hervorgeht, sondern auch aus den Niederschriften aus den Wahllokalen. Weil es sich bei der Erststimme um eine Personenwahl handelt, bewertet die Landeswahlleitung diese als ungültig.
In Friedrichshain-Kreuzberg wurden 1969 Zweitstimmzettel falsch ausgegeben, die eigentlich nach Charlottenburg-Wilmersdorf gehörten. Der Bezirkswahlausschuss bewertete diese zunächst als ungültig – aber nachträglich wieder als gültig. Die meisten dieser Stimmen kamen den Grünen und der Linkspartei zugute.
Wegen solcher Verwirrungen wollte das Landesverfassungsgerichts von der Landeswahlleiterin wissen, welche konkreten Maßnahmen im Vorfeld ergriffen wurden, um alle Wahllokale mit der notwendigen Zahl an Stimmzetteln auszustatten und wie gewährleistet wurde, dass die richtigen Stimmzettel vorhanden waren.
Die Landeswahlleitung schiebt die Verantwortung auf die Bezirkswahlämter, die die Zettel an die Wahllokale ausgaben. Schuld ist nach ihrer Ansicht auch die Druckerei, mit der eine sortenreine Lieferung vereinbart gewesen sei. Nachdem Vermischungen von Wahlzetteln und Falschbeschriftungen von Kartons bekannt wurden, sei angeboten worden, die erhaltenen Pakete durch Mitarbeitende der Druckerei kontrollieren zu lassen. „Hiervon wurde nur vereinzelt Gebrauch gemacht.“
Nur 300 Stimmzettel pro Wahllokal
Die Ausgabe der Stimmzettel durch die Bezirkswahlämter an die einzelnen Wahllokale gestaltete jeder Bezirk auf seine Weise. In Charlottenburg-Wilmersdorf gab es eine „Grundausstattung“ mit nur 300 Stimmzetteln je Wahllokal, obwohl pro Abstimmungsort durchschnittlich 750 Wähler ermittelt wurden.
„Mit jeder Stellungnahme wird offensichtlicher, mit welcher Gleichgültigkeit die Berliner Wahlen organisiert und sodann kontrolliert werden“, sagt Marcel Luthe. „Während die Landeswahlleitung im Blindflug agiert hat, hat jeder Provinzmatador in den Bezirken seine eigenen Regeln aufgestellt – aber alle gleichermaßen gegen die allgemeinen Wahlgrundsätze.“
Stimmzettel schon Tage vorher abgelegt
Aus der Antwort der Landeswahlleitung ergibt sich ganz nebenbei, dass Stimmzettel schon Tage vorher an den Orten gelagert wurden – ob Turnhalle oder Schul-Aula. Voraussetzung dafür sollte sein, dass diese Orte „hinreichend sicher“ sein müssten, wie die Landeswahlleitung in einem früheren Schreiben formulierte. Die Interpretation von „hinreichend sicher“ blieb jedem selbst überlassen: dem Schulhausmeister, dem Wahlhelfer oder dem Wahlvorsteher. Luthe hält es auch für einen klaren Bruch der Wahlordnung, die Stimmzettel „schon Tage vorher munter verteilt zu haben, wie man freimütig einräumt“.
Im Friedrichshain-Kreuzberg und auch in Charlottenburg-Wilmersdorf wurden noch nicht benutzte Stimmzettel auf Kopierern vervielfältigt, weil der Nachschub ausblieb. Wie viele kopierte Stimmzettel es gab, ist der Landeswahlleitung nicht bekannt. Dafür, müsste man laut Rockmann die inzwischen wieder versiegelten Stimmzettelumschläge unter Zeugen öffnen. Dafür fehle ihr die rechtliche Befugnis.
Innensenator Andreas Geisel hatte die Aufsicht
Die Rechtsaufsicht über die Wahlen hatte der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD). Auf diese Formulierung legte sein Sprecher anschließend besonderen Wert und dass es sich nicht um die Fachaufsicht handele. Organisatorische Verantwortung wies er zurück, da die Organisation der Wahl eine ehrenamtliche Angelegenheit sei und es nicht die Regierung sei, die die Wahlen organisiert.
Ganz raus war Geisel allerdings nicht. In einem Schreiben vom 21. Mai 2021 bat er als Verantwortlicher für die Verwaltung die Bezirksbürgermeister, ihm den Personalbedarf für die Wahlen und sonstige Probleme bei der Vorbereitung mitzuteilen. Die Berichte werde er der Landeswahlleiterin zur Verfügung stellen. Geisel schrieb: „Es ist mir ein wesentliches Anliegen, etwaige Problemlagen frühzeitig zu erkennen, sodass Senat und Abgeordnetenhaus in die Lage versetzt werden, ggf. notwendige rechtliche und organisatorische Anpassungen vorzunehmen bzw. anzustoßen und die Bezirke zu unterstützen.“
Am 6. Juli schrieb sein Staatssekretär Torsten Akmann den Bürgermeistern: „Insgesamt zeigen die Antworten, dass die Wahlvorbereitungen auf einem guten Weg sind.“