Weißensee: Gericht gibt Anwohnern recht
Berlin - Es gab einen Eröffnungstermin. In wenigen Tagen, am 2. Mai, sollten die ersten zehn Bewohner in das Hausprojekt für psychisch kranke Straftäter aus dem Maßregelvollzug ziehen. 20 Apartments entstanden in den vergangenen Jahren in dem früheren Amtsgefängnis an der Großen Seestraße in Weißensee. Im halboffenen Vollzug sollten die Bewohner auf ihren Weg in die Freiheit vorbereitet werden. Daraus wird nun vorerst nichts.
Denn nach einem Vor-Ort-Termin am Donnerstag entschied das Verwaltungsgericht: So eine Einrichtung des Maßregelvollzugs ist in diesem Wohngebiet nicht erlaubt. Die Richter gaben damit einem Eilantrag eines Anwohners statt. Bewohner hatten sich wegen des umstrittenen Wohnprojekts zur Initiative „Familienkiez“ zusammengeschlossen und geklagt. Die Gegend ist geprägt durch 60er-Jahre-Bauten und Eigenheime. Vor allem Familien und ältere Bewohner leben hier. Es ist ein ruhiges Viertel mit viel Grün.
Baurechtliche Fachsimpelei
Vor dem Beschluss des Gerichts hatte der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts, Matthias Schubert, am Donnerstagmittag zu einem Vor-Ort-Termin eingeladen. Zu seinem Team gehörten zwei Berufsrichter sowie zwei ehrenamtliche Richter. Die mündliche Verhandlung auf der Straße entwickelte sich schnell zu einer Fachsimpelei über die rechtlichen Grundlagen des Baurechts: Man hört Begriffe wie „faktisch reines Wohngebiet“, „allgemeines Wohngebiet“ und „Wohnen ist auffällig vorherrschend“. Justiz-Laien kamen da nicht mehr mit. Doch nur mit diesen Begriffen war zu klären, ob das umstrittene Projekt eröffnen darf.
Ja, sagen die Vertreter des Pankower Stadtplanungsamtes und des Rechtsamtes, sie hatten auch die Baugenehmigung erteilt. Ja, sagt auch der Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Der Senat unterstützt das Wohnprojekt.
Nein, sagt hingegen der Anwalt der Anwohner, Curt Lutz Lässig. Seine Auffassung: Es handele sich faktisch um ein reines Wohngebiet, und dort sei eben baurechtlich auch nur Wohnen möglich.
Fünf Jahre Planung umsonst
Doch hinter dem formal ausgetragenen Rechtsstreit steht die Angst der Bewohner vor ihren neuen Nachbarn. „Kein Psychoknast in unserem Familienkiez“ stand auf Flugblättern. Künftig würden „Totschläger, Brandstifter und Pädophile“ im Viertel wohnen, hieß es. „Dieses Projekt ist eine Einrichtung des Strafvollzugs. Und so etwas gehört nicht in ein Wohngebiet“, sagte Peter Dommaschk von der Initiative Familienkiez. Zu dieser Entscheidung kam dann auch das Gericht. Nach Besichtigung der Örtlichkeiten würden die Richter von einem faktischen allgemeinen Wohngebiet ausgehen, teilte das Gericht mit. Dort sei der Maßregelvollzug baurechtlich nicht zulässig.
Die Betreiber des Wohnprojekts, die Zeitraum gGmbH, reagierten enttäuscht. „Fünf Jahre Planung sind umsonst“, sagte Projektleiterin Helen von Massenbach. 2010 hatte das Unternehmen das frühere Gefängnis vom Liegenschaftsfonds gekauft und für knapp zwei Millionen Euro umgebaut.
Gute Erfahrungen
In den vergangenen Monaten hatten die Betreiber von Zeitraum den Bewohnern ihr Vorhaben erklärt, auf ihre guten Erfahrungen mit einem ähnlichen Projekt in Wedding verwiesen. Die Bewohner dort leiden unter psychischen Störungen, sie begingen in diesem Zustand Straftaten und wurden im Maßregelvollzug erfolgreich behandelt. Ärzte, Richter und Staatsanwälte schätzten die Inhaftierten als ungefährlich ein. Sie durften in den halboffenen Vollzug wechseln. Täter, die Tötungsdelikte begingen, und Sexualstraftäter werden nicht aufgenommen.
Jens-Holger Kirchner (Grüne), Stadtrat für Stadtentwicklung in Pankow, sagte: „Dieser Beschluss heißt nicht das Aus für das Projekt.“ Der Fall sei nicht leicht zu klären, es gebe ein weiteres Verfahren. Bezirk und Betreiber wollen nun beraten, wie es weitergeht.