Berlin-Der Mietendeckel wird jetzt auch ein Fall für den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin. Knapp drei Wochen, nachdem Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das rot-rot-grüne Mietengesetz eingelegt haben, folgten am Montag CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie reichten auf Landesebene eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel ein.

„Mit der von uns eingereichten Verfassungsklage werden wir die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter endlich wiederherstellen“, sagte FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja. Die Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof sei weitgehender als die vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Mietendeckel reglementiere in vielfacher Weise die Rechte des Eigentümers. So sei der Mietenstopp „ein direkter Eingriff in die Vertragsfreiheit“. Zudem werde in den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingegriffen. Alle Lasten des Gesetzes, vor allem ausfallende Erträge, träfen Vermieter unverhältnismäßig.
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Der am 23. Februar in Kraft getretene Mietendeckel sieht vor, dass die Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 für fünf Jahre weitgehend eingefroren werden. Ab dem 23. November 2020 ist darüber hinaus eine Miete verboten, die die festgelegten Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreitet. Mieterhöhungen sind erstmals ab 2022 in Höhe von bis zu 1,3 Prozent möglich, sofern die Obergrenzen nicht überschritten werden. Der Mietendeckel gilt nicht für Neubauten, die ab 2014 fertiggestellt wurden. Berlin betritt mit dem Mietendeckel juristisches Neuland. Ob das Land die Befugnis für ein solches Gesetz hat, ist umstritten.
Der Berliner Mieterverein (BMV) kritisiert die Klage von CDU und FDP gegen den Mietendeckel. „Dass Berliner Parteien gegen das notwendige Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs vorgehen, ist beschämend“, sagte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Der Mietendeckel sei gerade im Hinblick auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie von besonderer Bedeutung.
Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) bezeichnete es dagegen als „gut, wenn jetzt auch auf Landesebene eine höchstrichterliche Überprüfung“ des Mietendeckels auf den Weg gebracht werde. Wegen des Mietendeckels können laut BBU viele Vermieter weniger in Neubau, Modernisierung und energetische Sanierung investieren.
Zumindest die kürzlich vorgelegten Zahlen über Baugenehmigungen in Berlin sprechen eine andere Sprache. Laut Amt für Statistik wurde im ersten Vierteljahr der Bau von 5 315 Wohnungen genehmigt – 9,8 Prozent mehr als zur gleichen Zeit im Vorjahr.