Weserstraße in Neukölln: "Darf ich mal durch?"
Berlin - Kürzlich habe ich den Bürgermeister von Venedig im Radio gehört. Er sprach über die Probleme, die Touristen in seiner Stadt verursachen. In dem Beitrag kam der Begriff „carrying capacity“ vor. Das ist die Anzahl der Menschen, die von einer Stadt oder einer Region aufgenommen werden können, ohne dass es negative Auswirkungen auf den Ort hat. Die „carrying capacity“ lässt sich berechnen. In Venedig wird sie derart überschritten, dass sie erwägen, den Besuch bestimmter Stadtviertel zu beschränken.
In Berlin hat es im vergangenen Jahr mehr als 30 Millionen Übernachtungen durch Besucher gegeben. Die Zahlen für dieses Jahr liegen noch nicht vor, aber man geht davon aus, dass sie noch höher sein werden. Bezogen auf das ganze Stadtgebiet ist Berlin wahrscheinlich noch aufnahmefähig, aber um die „carrying capacity“ meiner Gegend steht es schlecht. Das sehe ich mit bloßen Augen.
Ich wohne in der Weserstraße in Nord-Neukölln, eine Gegend, die, seit sie hip ist, auch Kreuzkölln genannt wird. Der Reiseführer „Lonely Planet“, eine Art Touristenbibel, preist die Straße als „watering hole“ an, als Wasserstelle. Damit ist natürlich nicht gemeint, dass man hierherkommen soll, um Wasser trinken. Es ist ein Hinweis auf die große Häufung von Bars. Jedenfalls hat sich herumgesprochen, dass man hier gut ausgehen kann. Sicher sind unter den Weserstraßenbesuchern nicht nur Touristen. Aber es fällt auf, dass die Besuchermassen vor allem in den Reisemonaten des Sommers kommen.
Sit-ins auf dem Gehweg
In diesem Sommer komme ich auf meiner Straße manchmal kaum noch vorwärts. Die Tische der Gaststätten machen sich auf dem Gehweg so breit, dass man nur im Gänsemarsch daran vorbeikommt. Und oft nicht einmal das. Denn die meist jungen Besucher veranstalten Sit-ins auf den Gehwegen oder stehen in Pulks, die sich bis auf den Radweg erstrecken, vor Bars.
Darf ich mal durch? – Betont genervt und auch nur minimal wird beiseite gerückt. Kellnerinnen werfen mir wütende Blicke zu, so als würde ich mich erdreisten, mein Rad durch ihren Schankraum zu schieben. Dabei bin nicht ich es, die in ihren Raum eindringt, sondern es ist die Kneipe, die einen Raum beansprucht, der für alle da sein sollte. Laut ist es auch. Und morgens sind zwar die Kneipenbesucher weg, aber ich muss mir einen Weg durch Bierflaschenscherben bahnen.
Dabei habe ich eigentlich nichts gegen Leute, die in Straßencafés sitzen. Das mache ich selber gern. Ich finde es selbst auch besser, an einem lauen Sommerabend vor einem Restaurant zu speisen statt drinnen. Ich habe auch gern Spaß. Aber in meiner Straße haben sie das Maß verloren, das ein Miteinander möglich machen würde. Wir können nur froh sein, dass am Ufer des nahen Landwehrkanals keine Kreuzfahrtschiffe anlegen.
Die Weserstraße holt das Schlechteste aus mir heraus. Sie macht, dass ich mich wie ein Störenfried fühle, wie ein Miesepeter, der anderen die Laune verdirbt. Und ich bin nicht die einzige. Kürzlich war ich in einer WG im Kiez zu Gast – bei lockeren, lustigen Leuten um die 50, die gern Bier trinken –, da erzählte eine WG-Bewohnerin, sie habe sich eine Wasser-Pumpgun angeschafft, mit der sie nachts lärmenden Touristen eine Dusche verpasse. So weit ist es gekommen.
Ich habe mich sogar schon durch das Berliner Straßengesetz gelesen. „Öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind“, heißt es in Paragraf 2. Es ist also so, dass sie der Fortbewegung dienen sollen. Hier hat man es schriftlich: Gehwege sind zum Gehen da, das sagt ja auch schon der Name. Die Sondernutzung, wie sie das Aufstellen von Tischen vor einem Restaurant eine ist oder eine Baustelle, regelt der Paragraph 11. „Die Erlaubnis nach Absatz 1 soll in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstehen“, heißt es hier. Dürfen dann also, wenn die Anwohner mit ihrem Fortbewegungsinteresse in der Mehrheit sind, Touristen und Gastwirte Gehwege und Straßen nicht blockieren, und umgekehrt?
Eine Sondernutzungserlaubnis für eine Baustelle soll nur erteilt werden, wenn keine wesentliche Beeinträchtigung des Verkehrs zu erwarten ist, es sei denn, es geht nicht nicht anders, heißt es weiter. Über die Sondernutzung durch Lokale steht da nichts. Aber sollte für sie nicht dasselbe gelten? Ich habe auch mal das Landes-Immissionsgesetz studiert, da geht es um Lärmschutz, und die Vorschriften sind genauso rigide wie unmöglich durchzusetzen.
Vor einigen Kneipen hängt der Hinweis, man möge nach 22 Uhr Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Mich ärgern diese Zettel. Denn wenn da dreißig Leute stehen, die schon ein bisschen getrunken haben, ist das in den Wind gesprochen. Man dürfe nach 22 Uhr nicht vor der Kneipe stehen, hieß es vor einer Bar in einer Seitenstraße. Sie hatten dort Liegeflächen montiert. Wie witzig.