Westkreuzpark: Bezirk scheitert mit Vorkaufsrecht
Charlottenburg-Wilmersdorf kann sich nicht durchsetzen. Pläne für Westkreuzpark blockiert. Nur: Gebaut werden darf auch nicht.

Berlin - Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist mit dem Versuch gescheitert, die Flächen für den geplanten Westkreuzpark in den Besitz der öffentlichen Hand zu bringen. Das Landgericht hat am Mittwoch in erster Instanz entschieden, dass das vom Bezirksamt ausgeübte Vorkaufsrecht für den Park nicht durchgreift. Damit bleibt das Grundstück im Eigentum des privaten Erwerbers. Ob dieser seine Pläne für eine Bebauung durchsetzen kann, ist aber fraglich.
„Wir halten den Westkreuzpark weiterhin als Frischluftschneise in die City-West für unabdingbar und benötigen die vorgesehenen Grün- und Spielflächen in diesem hochverdichteten Stadtquartier dringend“, sagte der für die Stadtentwicklung zuständige Stadtrat Fabian Schmitz-Grethlein (SPD). Vor diesem Hintergrund könne der Bezirk dem privaten Erwerber „keinerlei Baurecht in Aussicht stellen“. Das Bezirksamt teilte mit, es werde gemeinsam mit der hier federführenden Senatsverwaltung für Finanzen die Urteilsbegründung auswerten, sobald diese vorliege, und dann die Einlegung einer Berufung prüfen. „Es ist bedauerlich, dass sich das Landgericht unserer Auffassung nicht anschließen konnte und damit die Entwicklung des Westkreuzparks weiter gehemmt ist“, sagte Stadtrat Schmitz-Grethlein (SPD).
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf plant im Bereich zwischen Holtzendorffstraße und S-Bahnhof Westkreuz eine naturnahe öffentliche Parkanlage. Sie soll dazu beitragen, das Freiflächen- und Spielplatzdefizit in den südlich angrenzenden Wohnquartieren zu kompensieren. Außerdem soll durch die Grünflächen eine bis in die Innenstadt reichende Kaltluftschneise gesichert werden.
Bebauung ist nicht zulässig
Das Bezirksamt hatte schon im Jahr 2017 ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, um die Flächen für den Park zu sichern. Im Jahr 2019 wurde ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans durch einen Senats- und Abgeordnetenhausbeschluss abgeschlossen. Damit steht fest, dass die Pläne für den Park den Rückhalt in Berlin haben.
Trotz Kenntnis der Parkpläne habe die Deutsche Bahn AG die etwa sechs Hektar große Fläche Ende 2018 an eine private Grundstücksgesellschaft verkauft, heißt es in einer Mitteilung des Bezirksamts. Daraufhin habe der Bezirk im Januar 2019 von seinem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Verkäufer und Käufer haben gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts geklagt.
Mit der Entscheidung über den Vorkaufsstreit ist laut Bezirk keine Veränderung der planungsrechtlichen Situation verbunden: Auf der nicht erschlossenen Fläche sei eine Bebauung nicht zulässig. „Wir wünschen uns an dieser Stelle echten zusätzlichen Freiraum für die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Stadtrat Schmitz-Grethlein. „Dass hier das Profitinteresse der Deutschen Bahn nun dazu führt, dass wir weiterhin keine Entwicklung sehen werden, kann man nur bedauern.“