„Wie Bäckerei ohne Brötchen“: Erster Club klagt gegen das Tanzverbot in Berlin
Berliner Tanzläden dürfen noch öffnen – aber ohne Tanzen. Gegen diese Entscheidung des Senats zieht nun ein Club vor das Verwaltungsgericht. Hat er Chancen?

Der erste Berliner Club klagt gegen das vom Senat verhängte Tanzverbot: Das ASeven am Alexanderplatz will in der kommenden Woche vor das Verwaltungsgericht ziehen, wie der Anwalt des Etablissements, Niko Härting, am Sonnabend bestätigte. „Wir werden auf jeden Fall nächste Woche einen Eilantrag einreichen beim Verwaltungsgericht“, sagt der Chef einer Berliner Kanzlei. „Es gibt zudem diverse andere Clubs, mit denen wir auch im Gespräch sind.“ Es handele sich um zehn Tanzläden. Ob sie auch klagen werden, war aber noch unklar.
Mit der Klage des ASeven rechnet Härting sich durchaus Erfolgschancen aus. „Das ist eine Frage der Gleichbehandlung“, sagt der Anwalt. Bis auf Prostitution in Fahrzeugen sei ja sonst alles andere erlaubt, „wir haben ja keine Verbote zurzeit in Berlin“. Singen sei weiter erlaubt, der Besuch von Saunen und Sportstudios. „Da ist es nicht wirklich ersichtlich, warum man nicht getestet im Club tanzen darf“, so Härting.
Ähnliche Beweggründe nennt auch der Betreiber des ASeven, Erik Venhues. „Das Tanzverbot war für uns unverständlich, das ist wie eine Bäckerei aufzulassen, aber dort keine Brötchen zu verkaufen“, sagt er. Zudem seien die Maßnahmen an überhaupt keine Inzidenzzahl geknüpft. Ein gastronomisches Angebot anzubieten, was weiter erlaubt ist, könne nicht annähernd entgangene Einnahmen ersetzen. Sein Club könne zudem als Mischbetrieb, der auch Veranstaltungstechnik anbietet, keine Hilfsgelder wie Überbrückungshilfe beantragen.
Berlin beruft sich auf Bundesrecht, aber die Inzidenz liegt unter 350
Allerdings wissen Betreiber und Anwalt auch, dass Gerichte sich mit solchen Klagen oft schwertäten. „Es gibt eine sehr, sehr geringe Erfolgsquote der Verfahren bei Gericht“, sagt Härting. Dass vergangene Woche das Bundesverfassungsgericht die Bundesnotbremse bestätigte, „hat da sicherlich auch nicht geholfen“. Wobei es ihn amüsiere, dass er in der B.Z. gelesen habe, dass sich der Senat mit seiner Regelung auf Bundesrecht berufe. „Ich finde es ein bisschen kurios, da wir in Berlin derzeit unter der Inzidenzgrenze von 350 sind.“ Daher könnten sich die Berliner Behörden nicht hinter diesem Beschluss verstecken.
Falls das ASeven sich durchsetzen sollte, dürfte dort wohl Silvester getanzt werden, denn die Kläger streben eine Entscheidung noch diesen Monat an. Das Urteil würde allerdings nicht für alle Clubs gelten, jeder Laden müsste für sich klagen. Doch Härting geht davon aus, dass der Senat bei einer Niederlage von Gericht reagieren und das Tanzen für alle Clubs erlauben werde.