Wohnblöcke an der Karl-Marx-Allee: Lösung im Kaufs-Streit mit Deutschen Wohnen in Sicht

Berlin - Im Streit um den Verkauf von insgesamt vier Wohnblöcken mit mehreren Hundert Wohnungen an der Karl-Marx-Allee an die Deutsche Wohnen bahnt sich möglicherweise eine Verhandlungslösung an.

Das Kammergericht teilte am Donnerstag mit, dass im Rechtsstreit um einen der Blöcke mit rund 150 Wohnungen der Verkäufer Predac und die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) einen für den selben Tag angesetzten Gerichtstermin nicht wahrgenommen haben. Grund dafür ist nach Angaben aus der Finanzverwaltung, dass beide Seiten auf Wunsch der Predac ausloten wollen, welche Möglichkeiten einer außergerichtlichen Verständigung bestehen.

Die Predac wollte die Wohnungen in dem Block eigentlich an die Deutsche Wohnen verkaufen, das konnte die landeseigene WBM aber mithilfe einer einstweilige Verfügung vorerst stoppen.

Darüber sollte es am Donnerstag zur mündlichen Verhandlung kommen. Dieses Verfahren ruht aber nun. 

Karl-Marx-Allee: Vorkaufsrecht der Mieter hat noch nicht begonnen

Die einstweilige Verfügung bleibt solange jedoch weiter in Kraft, teilte die Finanzverwaltung mit. Das Landgericht hatte die einstweilige Verfügung im Januar erlassen. Die Richter sahen die Gefahr, dass mögliche Vorkaufsrechte der Mieter oder der WBM vereitelt werden, wenn die Predac an die Deutsche Wohnen verkauft. Die fraglichen Wohnungen gehörten einst der WBM, ehe sie in den 90er-Jahren privatisiert wurden.

Wie berichtet, wollte die Predac anfangs insgesamt fünf Wohnblöcke in der Karl-Marx-Allee an die Deutsche Wohnen verkaufen. Der Senat will die Wohnungen jedoch in kommunalen Besitz bringen. Für einen Block mit 80 Wohnungen, der im Milieuschutzgebiet liegt, hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sein Vorkaufsrecht zugunsten der WBM ausgeübt. Für die übrigen vier Blöcke mit mehr als 800 Wohnungen ist die Zukunft noch unklar.

Zuletzt hatte das Kammergericht entschieden, dass die WBM den Verkauf dreier Blöcke mit 675 Wohnungen nicht per einstweiliger Verfügung stoppen kann. Doch hatten die Richter darauf verwiesen, dass die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts der Mieter noch nicht begonnen habe zu laufen. Die Deutsche Wohnen hatte sich in dem Konflikt gesprächsbereit gezeigt.