Wohnen in Berlin: Der Staat muss seine Schutzfunktion wahrnehmen

In Städten wie Berlin sind nicht nur mehr preiswerte Wohnungen nötig. Zugleich müssen die Mieter vor überzogenen Preisforderungen bewahrt werden.

Werden immer teurer: Wohnungen in Berlin, hier in der Nähe des Spittelmarkts in Mitte.
Werden immer teurer: Wohnungen in Berlin, hier in der Nähe des Spittelmarkts in Mitte.dpa

Berlin - Wer eine Wohnung in Berlin sucht, hat es schwer. Das ist seit Jahren bittere Realität. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Caren Lay (Linke) zeigt jetzt, wie dramatisch sich die Situation entwickelt hat. Die Angebotsmieten in Berlin sind danach bei der Wiedervermietung und der Erstvermietung von Wohnraum von 2015 bis 2021 um fast 44 Prozent gestiegen. Selbst wenn die Zahlen nicht den gesamten Markt abdecken, weil zum Beispiel günstige Wohnungen seltener inseriert werden, so deuten sie doch auf einen gefährlichen Trend hin. Danach wird zumindest ein nicht unerheblicher Teil der Wohnungen zu immer stärker steigenden Mieten angeboten.

Wucherparagrafen anwendbar machen

Wer nicht gerade das Glück hat, dass ihm eine der preiswerten Wohnungen offeriert wird, der muss wohl oder übel mit einer der teuren Unterkünfte vorlieb nehmen. Dabei kommt es immer wieder zu Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Nur selten wagen Mieter aber, gegen Vermieter vorzugehen, weil sie es sich mit ihm nicht verderben wollen. Das ist nachvollziehbar, aber nicht akzeptabel. Nicht nur die Mieter leider darunter, sondern auch die ehrlichen Vermieter.

Der Staat muss seine Schutzfunktion wahrnehmen. Das heißt: Zum einen muss neben dem verstärkten Bau von preiswerten Wohnungen die Mietpreisbremse verschärft werden. Zum anderen muss der „Mietwucher-Paragraf“ anwendbar gemacht werden. Wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, sieht diese Vorschrift eine Absenkung der Miete und ein Bußgeld für die Vermieter vor. Bislang ist die Regelung aber kaum anwendbar, da Mieter beweisen müssen, dass der Vermieter eine Zwangslage aufgrund eines geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt hat. Das ist praktisch unmöglich. Wird Zeit, das Gesetz an die Realität anzupassen.