Eigenbedarf einmal anders: Wenn die eigene Wohnung unerreichbar ist

Ein Arzt aus Berlin braucht dringend seine Zweitwohnung für die Pflege seiner schwer kranken Frau – doch sein Mieter will nicht ausziehen. Wer ist im Recht?

Der Gebäudekomplex an der Leipziger Straße mit seinen Wohnungen bis zum 25. Stock ist stadtbekannt.
Der Gebäudekomplex an der Leipziger Straße mit seinen Wohnungen bis zum 25. Stock ist stadtbekannt.Hohlfeld/imago

Den Gipfel der Unverschämtheit erlebte Manfred B. im Fahrstuhl. Da traf er auf seinen Mieter, diesen jungen Mann von 35, vielleicht 40 Jahren, der partout nicht aus seiner Wohnung ziehen möchte. Länger schon hatten die beiden nur noch über ihre Anwälte kommuniziert. Nun trafen sie sich zufällig im Fahrstuhl auf dem Weg nach unten. Und hier ließ dieser Mann seinen Vermieter, Herrn B., eine Sache wissen: Beim richtigen Angebot würde er gehen.

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