Wohnungssuche in Berlin: Ein Mann, ein Zimmer

Die Wohnungssuche wird für viele Berliner künftig schwieriger. Der Grund: Der Senat hat die bisherige Regelung außer Kraft gesetzt, nach der Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) auch ein Zimmer mehr anmieten dürfen, sofern die Wohnung eine bestimmte Größe nicht überschreitet.

Bisher war es möglich, dass Inhaber eines WBS für eine Ein-Zimmer-Wohnung auch anderthalb oder zwei Zimmer anmieten durften, sofern die Wohnung nicht größer als 50 Quadratmeter ist. Zwei-Personen-Haushalte mit WBS für zwei Zimmer konnten auch drei Zimmer bis zu 60 Quadratmetern mieten.

Künftig gilt: Jedes Haushaltsmitglied hat nur noch Anspruch auf einen Wohnraum, wobei halbe Zimmer als ganze Räume zu rechnen sind. Für Alleinstehende bedeutet dies, dass ihnen eine geringere Auswahl an Wohnungen zur Verfügung steht. Zwei-Personen-Haushalte dürfen künftig nicht mehr kleine Drei-Zimmerwohnungen belegen. Dafür können sie sich, ohne Konkurrenz von den Singles befürchten zu müssen, auch eine Wohnung mit anderthalb Zimmern suchen. Gerade kleine Wohnungen sind in Berlin begehrt, Singles werden deshalb von der neuen Regelung besonders betroffen sein.

Regelungen für Sozialwohnungen

Grund für die Änderung ist, dass Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) den Flächenverbrauch verringern möchte. „Wir müssen angesichts der Wohnraumknappheit restriktiver mit dem Wohnflächenbedarf umgehen“, sagte Müller der Berliner Zeitung. Die Regelung sei im Grund auch nicht neu, sondern es habe sie schon in früheren Jahren in Berlin gegeben. Sie sei aufgrund der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt lediglich wieder aktiviert worden. Die Regelung gilt für Sozialwohnungen und Belegungsrechtswohnungen, die mit WBS vergeben werden. Deren Zahl beläuft sich schätzungsweise auf gut 150 000 Wohnungen.

Bei der Linksfraktion stößt das geänderte Verfahren auf Protest. „Ich halte das nicht für eine geeignete ordnungspolitische Maßnahme“, sagt die baupolitische Sprecherin Katrin Lompscher. Durch die neue Regelung entstehe ein „unnötiger Druck auf die Wohnungssuchenden“. Das Paradoxon: In Berlin gibt es Zwei-Zimmer-Wohnungen, die nur 36 Quadratmeter groß sind – zum Beispiel in den Q3A-Plattenbauten in den östlichen Bezirken. Von Singles dürfen diese Wohnungen künftig nicht mehr angemietet werden. Zwei Personen leben dort allerdings in „unzureichenden Wohnverhältnissen“. Die liegen laut Mieterfibel der Stadtentwicklungsverwaltung vor, wenn für zwei Personen nicht in der Regel „eine Wohnung mit mindestens 45 Quadratmetern“ zur Verfügung steht. Erschwerend kommt hinzu, dass manche 1,5-Zimmer-Wohnungen in den westlichen Bezirken so kleine halbe Zimmer haben, dass diese für eine Belegung mit zwei Personen ungeeignet sind. Die Zimmer waren einst für Ein-Personen-Haushalte ausgelegt.

Der Berliner Mieterverein äußert sich zu der neuen Regelung zurückhaltend. „Uns fehlen Daten, um das bewerten zu können“, sagt Geschäftsführer Reiner Wild. Er wirbt jedoch dafür, dass es auch künftig eine Mindestgröße für die Wohnfläche geben soll. Für Singles dürfe diese „nicht unter 40 Quadratmeter liegen“.