Zweckentfremdungsgesetz: Personalmangel bremst Kampf gegen Ferienwohnungen
Der Kampf Berlins gegen die massenhafte Umnutzung von Wohnungen in lukrative Feriendomizile ist ins Stocken geraten. Zwar ist das „Zweckentfremdungs-Verbotsgesetz“ schon in Kraft, gegen die gleichnamige Verordnung, die die Umsetzung regeln soll, hat der Rat der Bürgermeister jedoch Einspruch erhoben.
Die Bezirke erklären sich grundsätzlich einverstanden mit dem Ziel des Senats, die weitere Umwandlung von knappem Wohnraum für Ferienzwecke, Büros oder Arztpraxen zu verhindern. Sie halten aber die vom Abgeordnetenhaus bewilligten 17 zusätzlichen Stellen in den Bezirksverwaltungen, die zur Kontrolle des neuen Gesetzes eingerichtet werden sollen, eindeutig für unzureichend.
„Das war ein einstimmiger Beschluss, über die Parteigrenzen hinweg“, sagt Reinhard Naumann (SPD), Bürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf. Sein Kollege aus Lichtenberg, Andreas Geisel (SPD), stößt ins gleiche Horn. „Mit der jetzt vorgesehenen Personalausstattung würden wir im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum scheitern. Das wollen wir nicht. Deshalb brauchen wir eine Ausstattung, mit der wir erfolgreich arbeiten können.“
Im Jahr 2001 habe es allein in den Innenstadtbezirken über 100 Stellen gegeben, um der Zweckentfremdung von Wohnraum nachzugehen, „und da gab es noch keinen Ferienwohnungsboom“, berichtet Stefan von Dassel (Grüne), zuständiger Stadtrat in Mitte. Angesichts von 12.000 „FeWos“ hält er wenigstens 34 Stellen für erforderlich. Da man aber realistisch sei, müssten das nicht alles neue Kräfte sein. Man könne auch zu den 17 bewilligten Stellen 17 weitere aus dem Personalüberhang des Landes nehmen, der durch den Stellenabbau entsteht. Diese sollten vom Land finanziert werden, sagt von Dassel.
Auch Reinhard Naumann geht für seinen Bezirk von einer guten Verdoppelung aus: „Statt zwei Stellen brauche ich fünf“. Die könnten auch befristet sein. „Aber gerade für die Anfangsphase brauchen wir schnell eine kompetente, schlagkräftige Truppe, denn dann erwarten wir einen Berg von Anträgen von Wohnungseigentümern, samt Beschwerden und Klagen“, sagt Naumann. Auch Andreas Geisel sieht die Probleme in der Startphase, wenn die Rechtsprechung noch nicht gefestigt ist „und die Vermieter mal austesten wollen, was bei den Ämtern so geht“. Dann müsse man handlungsfähig sein.
Anderenfalls befürchten die Bezirke, dass sich die Ämter selbst lahm legen. Denn nach drei Monaten steht jedem Antragsteller eine Auskunft zu. Erhält er die nicht, kann er eine Beschwerde wegen Untätigkeit erheben. Statt mit Zweckentfremdung von Wohnungen würden sich die Ämter dann mit Beschwerden beschäftigen.