Nach Urteil zu Rauchwarnmeldern: Geld zurück, aber nicht für alle

Die betroffenen landeseigenen Unternehmen reagieren ganz verschieden auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Das führt zu Kritik.

Jede Wohnung in Berlin muss mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Ausgaben für angemietete Rauchwarnmelder dürfen aber nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden.
Jede Wohnung in Berlin muss mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Ausgaben für angemietete Rauchwarnmelder dürfen aber nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden.imago images/Gottfried Czepluch

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen Howoge, Degewo und Gewobag haben noch keine einheitliche Linie im Umgang mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs gefunden, wonach Ausgaben für angemietete Rauchwarnmelder nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Bisher plant lediglich die Howoge, Mietern die zu Unrecht kassierten Beträge zu erstatten. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schenker hervor.

Die Degewo befindet sich laut Senatsantwort „noch in der Abstimmung“. Die Gewobag, bei der nur einzelne Ankaufobjekte betroffen seien, erwarte hingegen keine Rückerstattung, „da sich nach Auffassung der Gesellschaft aus dem 2022 ergangenen Urteil keine Pflicht der unaufgeforderten Rückzahlung der Mietkosten“ ergebe.

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Der BGH hatte, wie berichtet, entschieden (VIII ZR 379/20), dass die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern „ihrem Wesen nach“ nicht als umlagefähige Betriebskosten einzustufen sind.

Die Howoge plant laut Senatsantwort, allen betroffenen Mietern bis Ende 2022 unaufgefordert eine Gutschrift für den gesamten Zeitraum ab 2019 zu erstellen. An insgesamt rund 67.000 Haushalte sollen insgesamt rund 770.000 Euro zurückerstattet werden. Seit Bekanntwerden des Urteils werden die Kosten nicht mehr umgelegt. Die Gewobag will die Kosten für angemietete Rauchwarnmelder erst mit der Betriebskostenabrechnung für 2021 nicht mehr umlegen. Die Degewo hatte die Umlage nach dem Urteil „sofort gestoppt“. Die Frage einer Rückerstattung blieb aber offen.

Lob für das Verhalten der Howoge

Der Linken-Abgeordnete Niklas Schenker übt Kritik. „Es ist die einzig richtige Entscheidung, dass die Howoge zu viel kassierte Mieteinnahmen erstattet“, sagt er. Es sei „schwer nachvollziehbar, warum die Degewo eine solche Entscheidung nicht auch bereits treffen konnte“. Schließlich sei das Gerichtsurteil bereits zwei Monate alt. „Die Degewo sollte dem Vorbild der Howoge folgen“, fordert Schenker. „Auch die Gewobag sollte ihre Entscheidung noch einmal überdenken, denn bisher ist nicht geplant, eine Rückzahlung vorzunehmen.“ Auch wenn sich das nicht am Wortlaut des Gerichtsurteils ablesen lasse: „Die Praxis der Howoge zeigt, wie es besser geht“, so Schenker.

Ähnlich äußerte sich der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). Die Entscheidung der Howoge sei „nicht nur mustergültig, sondern die einzige, die mit der Kernaufgabe des öffentlichen sozialen Wohnraumversorgungsauftrags im Einklang“ stehe, so AMV-Chef Marcel Eupen. Eine Nichterstattung der zu viel kassierten Beträge sei „aus Mietersicht nicht hinnehmbar“.