100 Eilanträge gegen Corona-Verordnung in Berlin

Knapp 80 der Anträge stammen von Berliner Gastronomen, die gegen die Schließung ihrer Lokale klagen.

Leere Stühle und Tische vor Gastbetrieben am Gendarmenmarkt in Berlin.
Leere Stühle und Tische vor Gastbetrieben am Gendarmenmarkt in Berlin.action press/Hartmut Müller-Stauffenberg

Berlin-Beim Berliner Verwaltungsgericht sind zahlreiche weitere Anträge gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Senats eingegangen. Rund 100 Eilanträge gegen die Verordnung des Senats liegen dem Gericht nach eigenen Angaben vor, knapp 80 von Gastronomen. Zwei Kammern sind mit den Beschwerden beschäftigt.

Die Entscheidung in den 77 Fällen stehe unmittelbar bevor, einen Beschluss werde es voraussichtlich am Dienstag oder Mittwoch geben.

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Die Antragsteller wenden sich dagegen, dass sie ihre Lokale im November für Gäste schließen müssen. Damit soll die Ausbreitung des Coronavirus gebremst werden. Eilanträge kamen auch von einem Fitnessstudio und vom Schlosspark-Theater des Kabarettisten Dieter Hallervorden. Das Verbot eines Konzerts hatte das Gericht in der vergangenen Woche bestätigt.

In einem Fall entschied das Verwaltungsgericht bereits am Montag. Es wies einen Eilantrag ab, in dem ein Schüler der Renée-Sintenis-Grundschule in Frohnau, vertreten durch seine Eltern, gegen die Quarantäneanordnung der gesamten Schule geklagt hatte. Die Maßnahme sei verhältnismäßig, teilte das Verwaltungsgericht mit. „Auch wenn der Antragsteller hierdurch zeitlich befristet in seinen Grundrechten beschränkt werde, müsse er dies im Hinblick auf die staatliche Pflicht zum Gesundheits- und Lebensschutz und den dynamischen Verlauf der Pandemie hinnehmen, zumal die Beschulung ja nicht eingestellt sei, sondern online fortgesetzt werde.“