13-Jähriger in erstochen: Prozess neu aufgerollt

ARCHIV - Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.
ARCHIV - Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Berlin-Der Prozess um die Tötung eines 13-Jährigen in einem Park in Berlin-Mitte ist neu aufgerollt worden. Das Landgericht der Hauptstadt muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) prüfen, ob nicht Totschlag, sondern möglicherweise Mord in Betracht komme. Der Angeklagte kündigte am Dienstag an, sich voraussichtlich am zweiten Prozesstag am Mittwoch zu äußern.

Der heute 42-Jährige, der dem ihm unbekannten Jungen nach gegenseitigen Beleidigungen ein Messer in die Herzgegend gestochen hatte, war im ersten Prozess im Mai 2021 zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Damals hatten die Richter das Vorliegen von niedrigen Beweggründen und damit eine Verurteilung wegen Mordes verneint. Auf die Revision der Nebenklage befand der BGH, dass die rechtlichen Bewertungen zum Nichtvorliegen eines niedrigen Beweggrundes nicht rechtsfehlerfrei seien. Eine andere Strafkammer des Landgerichts prüft den Fall nun.

Der Angeklagte mit türkischer Staatsbürgerschaft und der palästinensische Junge waren sich Ende Oktober 2020 in einem Tunnel unter der S-Bahn am Monbijoupark zufällig begegnet. Der 13-Jährige habe auf ein Handy geschaut und nicht richtig aufgepasst, hieß es im ersten Urteil. Die Begleiterin des Angeklagten habe einen Schritt zur Seite machen müssen, um nicht angerempelt zu werden. Die Situation sei nichtig gewesen.

Nach gegenseitigen Beleidigungen habe der Mann ein Messer gezogen - „er wollte dem Jungen eine Lektion erteilen und als Sieger vom Platz gehen“, befanden die Richter im ersten Prozess. Gegenüber seiner Begleiterin habe er den Jungen kurz darauf als „kleinen arabischen Hurensohn“ bezeichnet, der „keinen Respekt“ gezeigt habe. Eine Notwehrsituation habe für den Mann nicht vorgelegen.

Der 13-Jährige, der als Siebenjähriger mit seiner Familie aus einem Flüchtlingslager in Syrien nach Deutschland geflüchtet war, starb noch im Park. Zudem hatte der Angeklagte einen damals 22-jährigen Begleiter des Jungen schwer verletzt. Für den jetzigen Prozess sind bislang vier weitere Tage bis zum 2. August geplant.