Potsdam-Mit zahlreichen Messerstichen brachte er seine frühere Lebensgefährtin in Potsdam um: Für den Mord an der Frau muss ein Mann für 14 Jahre in Haft und wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dieses Urteil sprach das Landgericht Potsdam am Freitag (Az.: 21 Ks 4/22, 486 Js 8552/22), wie ein Sprecher sagte. Dem 41 Jahre alten deutschen Angeklagten, der auch auf die Tochter der Frau losging, werden Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Seine Schuldfähigkeit war nach Ansicht des Gerichts allerdings vermindert.
Nach früheren Plänen wollte das Paar im Februar Hochzeit feiern, doch die Frau trennte sich zuvor von dem Mann. Im März dieses Jahres tötete er seine ehemalige Lebensgefährtin im Potsdamer Stadtteil Waldstadt unter Drogeneinfluss mit zahlreichen Messerstichen. Das Motiv war nach Auffassung der Anklage Eifersucht. Er stach auch auf die Tochter der Frau ein, die ihrer Mutter noch zu Hilfe kommen wollte. Die Tochter erlitt jedoch keine lebensgefährlichen Verletzungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt Peter Petersen hatte 15 Jahre Haft und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gefordert. Die Verteidigung plädierte für 12 Jahre Haft und Unterbringung in einer Fachklinik. Der Anwalt Matthias Schöneburg sagte am Freitag in seinem Schlussvortrag, sein Mandant werde die Verantwortung übernehmen. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel. Ob die Staatsanwaltschaft sie einlegen wird, war zunächst unklar.
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Der Fall schlug Wellen bis in die Landespolitik. Der Angeklagte war bereits früher im Maßregelvollzug. Von September bis Dezember vergangenen Jahres war er befristet erneut in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied allerdings, die Zeit dort nicht zu verlängern und ihn zu entlassen.
Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte dazu im Oktober im Rechtsausschuss des Landtags Vorwürfe zurückgewiesen und gesagt, sie sehe keine Versäumnisse der zuständigen Behörden. Mit Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit bewertete sie die Risikoprognose des Landgerichts Frankfurt (Oder) nicht, auch wenn sie die weitere Entwicklung bedauerte.