16-Jährigen erschossen: Polizisten in Dortmund angeklagt
Ein Jugendlicher wird in Dortmund von mehreren Kugeln aus einer Polizeiwaffe getroffen. Er stirbt. Nun müssen sich der Schütze und weitere Beamte vor der Justiz verantworten.

Fünf Polizeibeamte in Dortmund sollen sich wegen tödlicher Schüsse auf einen 16-Jährigen vor der Justiz verantworten. Die Staatsanwaltschaft klagte die fünf Männer wegen des blutigen Vorfalls im vergangenen August an, wie der WDR am Dienstag berichtete. Der mutmaßliche Schütze müsse sich wegen Totschlags verantworten. Drei weiteren Beamten werde gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Einsatzleiter werde wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt.
Der 16-Jährige war am 8. August bei einem Polizeieinsatz von mehreren Kugeln unter anderem in Schulter, Bauch und Unterarm getroffen worden. Der Jugendliche, ein unbegleiteter Flüchtling aus dem Senegal, hatte in einer Jugendhilfeeinrichtung gelebt. Er soll die Beamten mit einem Messer angegriffen haben.
Der Einsatz lief zunächst als Einschreiten bei einem Suizidversuch. Der 16-Jährige wurde von der Polizei erst mit Pfefferspray und zwei Tasern beschossen. Schließlich schoss ein Polizist mit einer Maschinenpistole. Trotz einer Notoperation im Krankenhaus erlag der Jugendliche seinen Verletzungen.
Pfefferspray, Taser und Schüsse
Der leitende Oberstaatsanwalt Carsten Dombert hatte bereits im September berichtet, die Ermittler hätten schnell den Eindruck bekommen, dass bei dem Einsatz „möglicherweise etwas aus dem Ruder gelaufen sein könnte“. Man habe die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt gesehen. Es sei zunächst nicht das mildeste Mittel gewählt worden, um den jungen Mann vom Suizid abzuhalten oder in Besitz des Messers zu kommen. Am Dienstag äußerte sich die Staatsanwaltschaft Dortmund nicht zu der Anklageerhebung.
Bei den drei wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Beamten geht es um den Einsatz von Pfefferspray beziehungsweise Taser. Der Dienstgruppenleiter, dem Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen wird, soll laut früheren Informationen der Staatsanwaltschaft bei dem Einsatz die Wahl der Mittel und deren Reihenfolge festgelegt und das Kommando zum Besprühen gegeben haben. Gegen die fünf Beamten waren bereits im September Disziplinarverfahren eingeleitet worden.
