In Berlin sind in diesem Sommer, zum ersten Mal seit 2004, wieder zahlreiche Lehrkräfte verbeamtet worden. Was vielen eine bessere Bezahlung und ein sicheres Arbeitsverhältnis bringt, wird jedoch für diejenigen, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht vom Staat verbeamtet werden, deutliche Gehaltseinbußen bedeuten. Denn: Wie der RBB berichtete, wird mit der Wiederaufnahme der Verbeamtungen auch die bisher vom Senat gezahlte Zulage von 1600 Euro wegfallen. Betroffen seien demnach vor allem ältere Quereinsteiger, die ihr Referendariat erst im kommenden Jahr abschließen.
Laut der Berliner Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) werden angestellte Lehrer ab dem 1. Januar 2023 mit einem Gehalt von 4200 Euro statt den in Aussicht gestellten 5800 Euro einsteigen – ein Verlust von fast 30 Prozent. Der GEW-Vorsitzende Tom Erdmann bezeichnete den Beschluss des Senats, auch angesichts des in Berlin herrschenden Lehrermangels, als „hochdramatische“ Entwicklung.
GEW: Mehrere Hundert Quereinsteiger betroffen
Eigentlich liegt die Altersgrenze für Verbeamtungen in Berlin bei 45 Jahren. Im Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Regierung hatte man jedoch eine temporäre Anhebung auf 52 Jahre vereinbart, „um diese Option der Verbeamtung möglichst vielen Lehrkräften zu eröffnen“. Dennoch gäbe es laut Erdmann mehrere Hundert ältere Quereinsteiger, die derzeit ihren dreijährigen Vorbereitungsdienst absolvieren und nun wesentlich weniger verdienen werden als versprochen.
Meistgelesene Artikel
Zudem sind nicht nur das Alter, sondern auch einige gesundheitliche Kriterien für die Zulassung zur Verbeamtung entscheidend. Als im Juli dieses Jahres rund 220 Lehrkräfte bei einer feierlichen Veranstaltung von Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) ihre Ernennungsurkunde erhielten, beklagten sich einige von ihnen über die im Vorfeld erfolgten ärztlichen Untersuchungen. Nicht alle Pädagogen hatten diese bestanden. Mitunter sei dies sogar als diskriminierend wahrgenommen worden.
Martin Klesmann, Sprecher der Bildungssenatorin, teilte indes mit, dass die ab 2023 wegfallende Zulage ohnehin eine Ausnahme gewesen sei. Nur weil Berlin als einziges Bundesland nicht verbeamtet hatte, sei diese ab 2009 für alle Lehrer ab dem ersten Berufsjahr genehmigt worden – um Wettbewerbsgleichheit mit den anderen Ländern zu schaffen. Da der Senat in diesem Jahr wieder zur Verbeamtung zurückgekehrt sei, müsse diese Ausnahme nun beendet werden. Lehrkräfte die bereits mit der Zulage eingestellt worden sind, haben allerdings keine Kürzungen beim Gehalt zu befürchten.
