17-Jähriger in der Hasenheide getötet: Vier Angeklagte verurteilt

Nach einem Streit lockten drei Männer und eine Frau den Jungen in die Neuköllner Hasenheide. Sie schlugen auf in ein, er starb später in der Klinik.

Das Landgericht Berlin in der Turmstraße in Moabit (Archivbild)
Das Landgericht Berlin in der Turmstraße in Moabit (Archivbild)imago

Er wurde in einen Berliner Park gelockt und dort umgebracht: Nach dem gewaltsamen Tod eines 17-Jährigen sind drei Männer und eine Frau zu Haftstrafen von bis zu acht Jahren verurteilt worden. Die vier hätten den Plan gefasst, dem Opfer nach banalen Streitereien einen „völlig überflüssigen Denkzettel“ zu verpassen, urteilte das Landgericht der Hauptstadt am Montag. Anders als die Staatsanwaltschaft gingen die Richter aber nicht davon aus, dass die vier ihr Opfer tatsächlich umbringen wollten.

Ein 25-Jähriger erhielt wegen Körperverletzung mit Todesfolge acht Jahre Haft, zudem ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die drei weiteren Angeklagten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung und der Beteiligung an einer Schlägerei schuldig gesprochen. Ein weiterer 25-Jähriger erhielt fünf Jahre und neun Monate Haft, gegen einen 22-Jährigen ergingen drei Jahre und zwei Monate Gefängnis, die 22-jährige Frau wurde zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die vier deutschen Angeklagten hatten die Tat teilweise gestanden.

Der 17-Jährige war mit der Ex-Freundin eines der Angeklagten liiert. Die beiden 22-Jährigen lockten ihn nach Überzeugung des Gerichts im Januar vergangenen Jahres nach Streitigkeiten und gegenseitigen Beleidigungen in den Volkspark Hasenheide. Dort sei der 17-Jährige auf einem dunklen Weg den beiden ältesten Männern in die Arme gelaufen - beide hätten mit Fäusten zugeschlagen, einer auch mit einer Glasflasche. Der 17-Jährige starb rund eine Woche später an den Folgen einer schweren Kopfverletzung.

Richter: Tat war Teil einer Geschichte junger Menschen ohne Plan fürs Leben

Der Vorsitzende Richter sagte, was geschah, sei auch Teil einer Geschichte von jungen Menschen, die ohne Plan für ihr Leben seien und die in den Tag hinein lebten. Die Angeklagten seien in desolaten Verhältnissen aufgewachsen, hätten keinen Beruf erlernt und seien arbeitslos. „Es scheint, als hätten sie fortgesetzt, was sie in ihren Familien erlebt haben.“ Die jungen Leute müssten sich endlich an eine Berufsausbildung machen und aufhören, „durch das Leben zu lungern“.

Der Staatsanwalt hatte für den 25-jährigen Haupttäter zehneinhalb Jahre Haft wegen Mordes verlangt. Für die anderen Angeklagten waren Strafen von bis zu sieben Jahren Haft gefordert worden. Die Verteidiger plädierten auf mildere Strafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.