2G im Handel: Brandenburg regelt Bändchenlösung für Einkaufszentren

Die Regelung hat nun eine sichere Rechtsgrundlage. Sie soll Händlern die Kontrollen von Geimpften und Genesenen in den Geschäften erleichtern. 

Die Bändchenlösung ist auch auf vielen Weihnachtsmärkten umgesetzt worden (Symbolbild).
Die Bändchenlösung ist auch auf vielen Weihnachtsmärkten umgesetzt worden (Symbolbild).Imago/Anja Cord

Potsdam-Die Einführung von Bändchen zur Kontrolle von Impf- oder Testnachweisen in Einkaufszentren und Kaufhäusern ist in Brandenburg nun rechtlich geregelt. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte am Donnerstag im Gesundheitsausschuss des Landtags, die sogenannte Bändchenregelung werde in der neuen Corona-Verordnung aufgeführt und damit auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt. Bisher musste jeder Betreiber dem Ministerium zufolge selbst kontrollieren, ob es einen Impf- oder Testnachweis gibt. Der Einzelhandel hat beispielsweise in größeren Einkaufszentren die Bändchen eingeführt.

Der Brandenburger Gesundheitsausschuss stimmte am Donnerstag mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Koalition für die neuen Corona-Regeln. Die wichtigste Neuerung ist, dass sich vom 27. Dezember an nur noch bis zu zehn Geimpfte und Genesene drinnen wie draußen treffen können. Wenn jemand ohne Corona-Impfung dabei ist, gilt für private Treffen weiter, dass zum eigenen Haushalt nur bis zu zwei Menschen eines anderen Haushalts hinzukommen können, ausgenommen Kinder unter 14 Jahren.

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Die Vertreter der Fraktionen von AfD und Freien Wählern stimmten dagegen, die der Linksfraktion enthielten sich. Das Kabinett hatte die neue Verordnung am Mittwoch beschlossen.