3G auf Berliner Polizeiwachen: Kann jetzt noch jeder Anzeige erstatten?
Wer eine Berliner Polizeidienststelle betritt, muss genesen, geimpft oder getestet sein und das auch nachweisen. Was aber passiert in Notfällen?

Berlin-Nach den Beschlüssen des Berliner Senats gilt seit Mittwoch auch in allen Dienstgebäuden der Polizei Berlin die sogenannte 3G-Regelung. Alle Besucherinnen und Besucher sind angehalten, vor Betreten der Gebäude und Gelände ihren Personalausweis in Verbindung mit einem geeigneten Nachweis über eine Corona-Schutzimpfung oder Genesung vorzulegen, teilt die Polizei mit.
Wer weder geimpft noch genesen ist oder keinen Nachweis über seinen Impfstatus oder die Genesung erbringen kann, sollte einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen können. „Gegebenenfalls können Testmöglichkeiten vor Ort genutzt werden. Dies kann jedoch zu deutlichen Wartezeiten führen“, schreibt die Polizei.
Berlin: 83 Prozent der Polizisten sind geimpft oder genesen
Was aber passiert im Notfall? Ein Schwerverletzter kommt beispielsweise zur Tür herein, ein Opfer will eine schwere Straftat zur Anzeige bringen. Was passiert, wenn sie keinen Nachweis haben? „In solchen Notfällen machen wir natürlich eine Ausnahme und setzen die Nachweispflicht erst mal aus“, erklärt ein Sprecher.
Seit die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, haben sich bei der BVG und der S-Bahn mehr Angestellte krankgemeldet – offenbar Ungeimpfte, heißt es. Offiziell bestätigen beide Unternehmen einen Zusammenhang nicht. Eine Zunahme der Krankschreibungen bei der Berliner Polizei gebe es seit Einführung der 3G-Regel nicht, hieß es auf Anfrage der Berliner Zeitung. „83 Prozent der Polizistinnen und Polizisten sind geimpft oder genesen. Die Einsatzfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Berliner Polizei ist sichergestellt“, so ein Sprecher.
