Abgasskandal: VW will rund 50.000 Einzelkläger entschädigen

Mit mehr als der Hälfte laufen bereits Gespräche über einen Vergleich, geplant sind einmalige Zahlungen.

VW willl Vergleiche
VW willl Vergleichedpa/Patrick Pleul

Berlin-VW stellt weiteren rund 50.000 Dieselkunden Schadenersatz in Aussicht. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger laufen über Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein entsprechendes Vergleichsangebot, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr. Davon seien die Verhandlungen in etwa 7000 Fällen inzwischen erfolgreich beendet.

Es soll Einmalzahlungen geben, die individuell berechnet werden – etwa in Abhängigkeit von Nutzungsdauer und Alter. Wer das Geld annimmt, kann auch das Auto behalten. Alternativ können die Kläger das Urteil im eigenen Verfahren abwarten. Dann können Kläger unter Umständen den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die Nutzung des Fahrzeugs erhalten – sie müssen den Wagen jedoch an Volkswagen zurückgeben.

Der Konzern zielt damit auf eine Entschädigung der Mehrzahl der ungefähr 60.000 übrigen Dieselfahrer an, die außerhalb der Musterklage von Verbraucherschützern eigene Prozesse eingeleitet hatten und deren Verfahren vor deutschen Gerichten noch laufen. Die meisten der als anspruchsberechtigt eingestuften Fälle will der Autobauer bis zum Jahresende mithilfe der neuen Vergleichsangebote vom Tisch haben. Es wird mit einer Annahmequote von 75 Prozent gerechnet.

In dem Sammelverfahren hatten der Konzern und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nach reichlich Streit einen außergerichtlichen Vergleich erzielt. Demnach bekommen die teilnehmenden Dieselkunden je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro. Zu mehr als 95 Prozent ist die Abwicklung der hierbei angenommenen Vergleiche mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt hatte Volkswagen bei gut 265.000 Klagen Ansprüche als berechtigt erachtet.

Viele Autofahrer zogen aber – oft in Erwartung höherer Entschädigungen – selbst vor Gericht. Nach Tausenden Verfahren vor Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten gelangte der erste solche Fall im Mai zur Verhandlung an den BGH. Die Richter entschieden in weiten Teilen zugunsten des Klägers, setzten aber auch Richtlinien für ähnlich gelagerte Fälle. VW kündigte an, in einem Großteil der offenen Verfahren auf die Kunden zugehen zu wollen. Im Juli folgten weitere BGH-Urteile.