Abgeordnetenhaus hat bei Corona-Beschlüssen nun mehr Mitsprache

Starke Einschränkungen von Grundrechten dürfen künftig erst dann in Kraft treten, wenn neben dem Senat auch das Abgeordnetenhaus zugestimmt hat.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat bei Corona-Beschlüssen nun mehr Mitspracherecht.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat bei Corona-Beschlüssen nun mehr Mitspracherecht.dpa/Bernd von Jutrczenka

Berlin-Das Berliner Abgeordnetenhaus hat bei der Politik des Senats zur Eindämmung der Corona-Pandemie künftig mehr Mitspracherechte. Ein entsprechendes Gesetz beschloss das Parlament am Donnerstag einstimmig. Laut dem „Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz“ können starke Einschränkungen von Grundrechten im Kampf gegen die Pandemie künftig erst dann in Kraft treten, wenn neben dem Senat auch das Abgeordnetenhaus zugestimmt hat. Konkret betrifft das Versammlungsverbote, harte Ausgangssperren und ein Verbot für Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeheimen.

Gesetzlich geregelt ist zudem, dass das Parlament „unverzüglich“ über alle neuen Corona-Maßnahmen des Senats informiert werden muss und dazu auch Stellung nehmen darf. Diese Mitwirkungsrechte gab es bereits, allerdings waren sie nicht gesetzlich verankert.

Der sogenannte Zustimmungsvorbehalt für die drei besonders starken Grundrechtseingriffe ist dagegen komplett neu. In der Praxis bedeutet das, dass das Parlament in einer Plenarsitzung darüber zu befinden hat, ob ein entsprechender Senatsbeschluss in Kraft treten kann. Das kann eine reguläre Sitzung oder eine Sondersitzung sein.

Klappt das nicht innerhalb kurzer Zeit nach einem Senatsbeschluss, treten die fraglichen Beschränkungen wegen der üblicherweise bestehenden Eilbedürftigkeit erst einmal in Kraft – jedoch frühestens vier Werktage nach dem Beschluss. Das Parlament entscheidet dann aber zeitnah nachträglich darüber und kann sie gegebenenfalls auch wieder kassieren. Zudem müssen solche Maßnahmen immer befristet sein.

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