Gericht: Abschiebung von Clan-Chef Ibrahim Miri 2019 war rechtswidrig

Trotzdem darf Miri nicht nach Deutschland einreisen, da ein paralleles Einreise- und Aufenthaltsverbot von insgesamt sieben Jahren rechtmäßig sei.

Der Clan-Chef Ibrahim Miri wurde 2019 von Bremen aus in den Libanon abgeschoben (Symbolbild).
Der Clan-Chef Ibrahim Miri wurde 2019 von Bremen aus in den Libanon abgeschoben (Symbolbild).dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Bremen-Die beiden Abschiebungen des Clan-Chefs Ibrahim Miri im Juli und im November 2019 aus Deutschland in den Libanon waren rechtswidrig. Das entschied am Montag das Bremer Verwaltungsgericht, das damit einer Klage des in Beirut lebenden Miri folgte. Dennoch dürfe der Kläger nicht nach Deutschland einreisen, weil zugleich ein entsprechendes Einreise- und Aufenthaltsverbot von insgesamt sieben Jahren rechtmäßig sei.

Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels. Im Juli 2019 wurde er schon einmal in den Libanon abgeschoben. Ende Oktober tauchte er dann wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen.

Die 34-jährige Lebensgefährtin, mit der Miri eine 19 Monate alte Tochter und einen 13-jährigen Sohn hat, warb in ihrer Aussage für eine erneute Chance, damit ihr Verlobter zeigen könne, dass er nicht mehr kriminell sei. Sie habe mit der Familie Miri nichts zu tun und sei auch keine Libanesin, sagte die Hotelfachfrau. „Für die Kinder ist es sehr schwer, dass der Vater nicht da ist.“

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