Bundeskabinett kippt Werbeverbot für Abtreibungen

Der umstrittene Paragraf 219a wird aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. Ärzte sollen künftig sachlich über Abtreibungen informieren dürfen.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) brachte den Antrag zur Streichung des Paragrafen 219a ein.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) brachte den Antrag zur Streichung des Paragrafen 219a ein.Imago/Florian Gärtner

Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Der Paragraf im Strafgesetzbuch soll dem Beschluss vom Mittwoch zufolge aufgehoben werden. Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Der FDP-Politiker nannte es im ZDF-Morgenmagazin einen „untragbaren Zustand“, dass das deutsche Recht es Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich zu informieren und mit dem Staatsanwalt drohe. Deshalb streiche man diese Norm. „Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung oder so für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reisen“. Das sei rechtlich ausgeschlossen.

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Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) nannte die Abschaffung von Paragraf 219a am Mittwoch „überfällig“. „Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig.“

Der Paragraf 219a ist seit längerem umstritten. Eine von der großen Koalition in der vorangegangenen Legislaturperiode beschlossene Reform hatte es den Ärzten zwar ermöglicht, über die Tatsache zu informieren, dass sie den Abbruch vornehmen – nicht aber über die Methode, die sie dabei anwenden.