Abstimmung über Infektionsschutzgesetz: Proteste erwartet

Insgesamt 16 Kundgebungen gegen die Corona-Politik sind in Berlin angemeldet. Die Polizei bereitet sich auf einen größeren Einsatz vor.

Im Bundestag wird am Mittwoch über weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt.
Im Bundestag wird am Mittwoch über weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt.dpa/Kay Nietfeld

Berlin-Im Bundestag (12 Uhr) und im Bundesrat (15 Uhr) soll am Mittwoch über weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt werden. Bei dem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Änderungsvorschlägen geht es unter anderem um die Passagen im Gesetz, die das Verfahren bei der Verordnung von Corona-Maßnahmen regeln.

Gegner der Corona-Politik haben zu Protesten aufgerufen. Die Polizei bereitet sich auf einen größeren Einsatz vor. Das Bundesinnenministerium hatte am Dienstag zwölf Anträge auf Zulassung von Versammlungen in der Umgebung von Bundestag und Bundesrat abgelehnt.

Das Ministerium rechtfertigte die Entscheidung damit, dass eine Zulassung im sogenannten befriedeten Bezirk nur möglich sei, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeit des Parlaments und seiner Fraktionen sowie des Bundesrates nicht zu befürchten sei. Diese Voraussetzung sei aufgrund der angekündigten Proteste nicht erfüllt, hieß es. Die angemeldeten Versammlungen würden nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden intensiv beworben, unter anderem „wird dazu aufgerufen, die Zugänge zum Deutschen Bundestag und zum Bundestag zu blockieren“.

Angemeldet waren Versammlungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen jedoch auch andernorts in Berlin. Insgesamt seien 16 Kundgebungen angemeldet, sagte ein Sprecher der Polizei auf Anfrage der Berliner Zeitung.

Paragraf 28a soll ins Gesetz eingefügt werden

Das Infektionsschutzgesetz wurde im Zuge der Corona-Pandemie schon mehrfach reformiert. Unter anderem wurde eingeführt, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen und wieder aufheben kann. Wird eine solche Lage festgestellt, was der Bundestag im Frühjahr getan hat, bekommt das Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Normalerweise ist bei Verordnungen der Regierung ein Ja der Länderkammer notwendig.

Mit der erneuten Reform des Infektionsschutzgesetzes werden nun weitere Details geregelt. Unter anderem soll ein neuer Paragraf 28a ins Gesetz eingefügt werden, der im Detail auflistet, welche Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und zuständigen Behörden gegen das Coronavirus verordnet werden können. Das sind etwa Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote, eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum oder auch Beschränkungen oder Schließungen von Geschäften und Veranstaltungen – also Vorgaben, die in der Corona-Pandemie auch bereits gemacht wurden.

Opposition, Wirtschaftsverbände und Juristen kritisieren das Vorhaben. Sie sehen zu starke Eingriffe in die Grundrechte und fordern mehr Mitsprache der Parlamente bei den Corona-Maßnahmen.