Urteil in Berlin: Keine Entschädigung für Adlon-Erben

Kern des Streits war die Enteignung der Hoteleigentümer kurz nach dem Zweiten Weltkrieg. Am Donnerstag hat ein Gericht entschieden.

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte über mögliche Ansprüche der Adlon-Erben auf Rückübertragung.
Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte über mögliche Ansprüche der Adlon-Erben auf Rückübertragung.dpa/Jörg Carstensen

Der Familie Adlon steht keine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor zu. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden. Damit blieben die Erben zunächst erfolglos mit ihrem Versuch, dass ein früheres Verfahren zur Rückübertragung wieder aufgenommen wird.

Die letzte Eigentümerin war Hedwig Adlon. Sie wurde im November 1949 mit der Eintragung in die sogenannte Liste 3, mit der das „Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“ umgesetzt wurde, entschädigungslos enteignet. Ihr wurde angelastet, dass sie und ihr Mann Louis 1941 in die NSDAP eingetreten seien und das Hotel mit ihrem Einverständnis unter der Führung von Naziaktivisten gestanden habe.

Adlon in Berlin: Erben beantragten 2019 bereits Wiederaufnahme

Der Streit um das Luxushaus reicht in die 1990er-Jahre zurück: Gleich nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung hatte die Familie Adlon eine Rückübertragung der Immobilie beantragt. 1994 wurde das Grundstück verkauft. Einen ersten Antrag auf Rückübertragung lehnte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1997 ab.

Damit wollten sich die Erben nicht abfinden und beantragten 2019 eine Wiederaufnahme mit Verweis auf neue Beweise – erfolglos. Darum musste sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall befassen. Aus Sicht der 29. Kammer war ein Teil der Angaben jedoch bereits bekannt oder zu spät vorgelegt worden.

Aus Sicht der Kläger gab es neue Beweise dafür, dass die Adlons selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden seien. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden Beweise. Zwar sei das weltberühmte Hotel von den Nazis „instrumentalisiert“ worden. Die Hotelbetreiber seien aber nicht vollständig aus ihrem Eigentum verdrängt worden.

Urteil nicht rechtskräftig: Adlon-Erbe kündigt weitere rechtliche Schritte an

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, kündigte weitere rechtliche Schritte an. „Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende“, sagte er nach der Urteilsverkündung. Er ist der Ur-Ur-Enkel von Hotel-Erbauer Lorenz Adlon.

Ihm gehe es vor allem um den Ruf der Familie Adlon, wie Felix Adlon vor der mündlichen Verhandlung betonte: „Meine Ur-Großeltern Hedda und Louis Adlon waren keine Nazis. Ich will die Würde meiner Vorfahren wieder herstellen.“ Dass eine Rückübertragung des berühmten Luxushotels heutzutage nicht mehr möglich ist, weiß er selbst: „Der Zug ist abgefahren.“ Die Kläger hofften jedoch auf „etwas materielle Gerechtigkeit“, erklärte sein Anwalt Wolfgang Peters. Sie seien als Erben enteignet und um ihr Erbe gebracht worden, so Felix Adlon.

Das Adlon gehört heute zur Luxushotelgruppe Kempinski. Berühmt war ursprünglich das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen. Der Name Adlon blieb als Mythos. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlich wiedereröffnet.