Ärger mit der Post: Das plant die Bundesregierung

Das Kabinett beschloss eine Reform, der zufolge künftig alle Post- und Paketdienstleister an Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen müssen.

Post oder Pakete: Immer wieder gibt es Probleme (Symbolbild).
Post oder Pakete: Immer wieder gibt es Probleme (Symbolbild).imago images/Florian Gaertner

Berlin-Wer vergeblich auf ein Paket wartet oder sich über eine beschädigte Sendung ärgert, kann künftig Unterstützung von einer Bundesbehörde bekommen. Das Bundeskabinett beschloss eine Reform, der zufolge künftig alle Post- und Paketdienstleister an Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen müssen. Bisher ist die Teilnahme nur freiwillig - der Paketdienstleister Hermes macht mit, der Marktführer Deutsche Post DHL hingegen nicht. Entsprechend hoch ist der Anteil der Schlichtungsverfahren, die scheitern: 2020 waren es knapp die Hälfte der bei der Behörde eingereichten Schlichtungsanträge.

In der Hälfte der Schlichtungsverfahren werden Verlust als Grund genannt, in einem Viertel Schäden und im verbliebenen Viertel Sonstiges. In den meisten Fällen geht es um Pakete, der Anteil von Einschreiben und gewöhnlichen Briefen ist gering. Die Schlichtungsverfahren beschäftigen sich mit Sendungen, die am Schalter oder an einer Paketstation aufgegeben werden. Um Pakete, die von Online-Händlern kommen, geht es nicht. Denn hierbei trägt ohnehin der Verkäufer das Risiko von Schäden beim Versand - der „Gefahrübergang“ erfolgt erst an der Haustür.

Nächte Briefporto-Erhöhung 2022 geplant

Ein Firmensprecher der Deutschen Post verwies darauf, dass Paketempfänger schon jetzt vor Gericht klagen könnten - in einem Großteil solcher Verfahren gewinne die Post: „Wir sind nicht davon überzeugt, dass ein Schlichtungsverfahren zu einem anderen Ergebnis hinsichtlich der Schadensregulierung führen wird.“ Er hoffe, dass sich der durch die Verfahren verursachte bürokratische Aufwand in Grenzen halte. Wegen dieses höheren Aufwands „und der für uns sehr zweifelhaften Aussicht einer Verbesserung aus Kundensicht“ habe die Post die Teilnahme an Schlichtungsverfahren bisher abgelehnt.

Kann der Dienstleister die Vorwürfe nicht nachvollziehen, so hat der Verbraucher nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur allerdings schlechte Aussichten auf Kompensation. Ein weiterer Eckpunkt der Reform ist die Übertragung einer Regelung aus einer Verordnung in das Postgesetz. Hierbei geht es um die Frage, wie die Bundesnetzagentur den Spielraum für Briefporto-Erhöhungen berechnen soll. Zwei Verordnungsänderungen in vergangenen Jahren wirkten sich positiv für die Post aus; das Porto konnte kräftiger steigen als ohne diese Änderungen. Zwei Gerichte hatten aber bemängelt, dass die Regelung nur in der Verordnung und nicht in dem Postgesetz steht. Das soll sich ändern. Die nächste Briefporto-Erhöhung ist für Anfang 2022 geplant.

Deutsche-Post-Konkurrenz unzufrieden

Wettbewerber der Post hatten die Art der Portoerhöhungen kritisiert - sie kritisieren, dass der Marktführer dadurch sein Porto zu stark erhöhen dürfe, mit den Einnahmen sein Paketgeschäft quersubventioniere und dadurch den Wettbewerb erschwere. Die Klage des Postkonkurrenten-Verbandes Biek führte vor den beiden Gerichten zwar zum Erfolg, durch die Gesetzesänderung müssen die alternativen Anbieter aber auch in Zukunft mit starken Porto-Erhöhungen rechnen.

In dem Verband sind Hermes, DPD, GLS und UPS Mitglieder. „Wir begrüßen, dass mit der Gesetzesänderung eine nicht rechtmäßige Situation beendet wird“, sagte der Biek-Vorsitzende Marten Bosselmann. Allerdings werde mit der nachträglichen Legalisierung noch kein Änderung im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs geschaffen. Bundestag und Bundesrat müssen die geplante Änderung noch bestätigen. Spätestens im März soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Die Änderungen gelten nur als kleine Novelle. Eine größere Postgesetz-Überarbeitung wurde auf die nächste Legislaturperiode verschoben - sie könnte dazu führen, dass an Montagen keine Briefe mehr zugestellt werden.

Kritik aus der Opposition

In der Opposition stieß der Reformschritt auf Kritik. „Es ist längst überfällig, Paketunternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen“, sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser mit Blick auf die Pflicht zur Teilnahme an Schlichtungen. „Doch auch verpflichtende Schlichtungsverfahren können nicht darüber hinwegtäuschen, dass endlich grundsätzlich für Ordnung auf dem Paketmarkt gesorgt werden muss“, so der Politiker.

Aus Sicht des FDP-Bundestagsabgeordneten Reinhard Houben greift die Reform zu kurz. Die von Gerichten für unrechtmäßig befundenen Portoerhöhungen 2016 und 2019 würden rückwirkend legalisiert, sagte Houben: „Es bleibt dabei, dass die Bundesregierung den ehemaligen Staatsmonopolisten bevorzugt und schützt und damit den Wettbewerb ausbremst.“

Briefe länger unterwegs als früher

Unterdessen wurde eine Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage bekannt, der zufolge Briefe der Deutschen Post zuletzt länger vom Briefkasten bis zum Empfänger unterwegs waren als früher. Wie eine Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zeigt, waren im dritten Quartal 2020 nur noch 85,4 Prozent der Sendungen am nächsten Werktag beim Adressaten. Das sind 2,3 Prozentpunkte weniger als 2019. In den Jahren zuvor hatte es zwar auch Rückgänge gegeben, diese waren aber schwächer.

Die Post begründet die negative Entwicklung mit der Corona-Pandemie. Durch Covid-19-Schutzmaßnahmen sei es zu „Abweichungen“ gekommen, etwa durch geänderte Transportprozesse, sagt ein Konzernsprecher. Durch Abstandsregelungen können demnach zum Beispiel in Briefzentren mitunter weniger Beschäftigte arbeiten als zuvor. Dadurch würden weniger Briefe bearbeitet und sich Rückstände bilden, hieß es.