AfD muss im Bundestag weiter Maske tragen
Die „Abmahnung“ der AfD ist gescheitert: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble nimmt seine Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht zurück.

Berlin-Abgeordnete und Mitarbeiter der AfD-Fraktion müssen im Bundestag weiter die Maskenpflicht einhalten. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) nimmt seine Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht zurück. Eine Aufforderung von 19 Abgeordneten und neun Mitarbeitern der AfD an ihn, eine dahingehende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, wies das Justitiariat des Bundestags zurück. Schäubles Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sei formell und materiell rechtmäßig, teilte die Bundestagsverwaltung am Freitag auf Anfrage mit.
Der Anwalt der Abgeordneten und Mitarbeiter der AfD-Fraktion, der Schäuble eine „Abmahnung“ geschickt hatte, sei darauf hingewiesen worden, dass seine Mandanten die Vorschriften weiter zu befolgen hätten. Darauf möge er sie hinweisen. Dem Anwalt wurde den Angaben zufolge auch mitgeteilt, dass die Aufforderung zu einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kein statthafter Rechtsbehelf gegen eine Allgemeinverfügung sei. Seinen Mandanten stehe der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte offen.
Die von Schäuble angeordnete Maskenpflicht gilt seit dem 6. Oktober. Seitdem muss in allen Gebäuden des Bundestags, auch im Plenarsaal, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abgeordnete können diesen aber abnehmen, wenn sie - im Plenarsaal und in Sitzungsräumen - Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen. Die Vorschrift betrifft die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung ebenso wie Fraktionsmitarbeiter und Abgeordnete. Mehrere AfD-Abgeordnete hielten sich zum Auftakt der vergangenen Sitzungswoche demonstrativ nicht an diese Vorschrift und kamen ohne Maske in den Plenarsaal.
Der AfD-Anwalt hatte argumentiert, Schäuble habe zwar im Bundestag das Hausrecht. Dieses erstrecke sich aber nicht auf die Frage, in welcher Bekleidung die Abgeordneten ihr Mandat ausübten. Auch greife seine Allgemeinverfügung in nicht zu rechtfertigender Weise in die Abgeordnetenrechte ein. Zudem gebe es keine wissenschaftliche Grundlage für das Masketragen. Schäuble könne auch nicht darlegen, dass im Bundestag ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe, das eine Maskenpflicht rechtfertige.