AfD scheitert mit Klage zur Wahl des Bundestagsvizepräsidenten

Die AfD besetzt als einzige Fraktion keinen Posten im Präsidium. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Klage des Abgeordneten Jacobi dagegen abgewiesen.

Eine Mütze mit dem Logo der AfD.
Eine Mütze mit dem Logo der AfD.dpa/Monika Skolimowska

Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage zur Wahl der Vizepräsidentinnen und -präsidenten des Bundestags gescheitert. Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil wiesen die Karlsruher Richter eine Organklage des AfD-Abgeordneten Fabian Jacobi ab. Danach darf der Bundestag das Vorschlagsrecht für die Posten der Vizepräsidenten auf die Fraktionen beschränken. (Az: 2 BvE 2/20)

Vizegerichtspräsidentin Doris König sagte bei der Urteilsverkündung, der Bundestag dürfe Abgeordnetenrechte nur einschränken, „wenn dies zur effektiven Aufgabenerfüllung oder zum Schutz sonstiger gleichwertiger Verfassungsgüter geeignet, erforderlich und angemessen ist“. In dem Fall hier sei die Einschränkung des Vorschlagsrechts „verfassungsrechtlich hinreichend legitimiert“.

Seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 besetzt die AfD als einzige Fraktion keinen Posten im Präsidium. Die anderen Parteien haben sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten durchfallen lassen. Zur Frage, ob das rechtens ist, ist noch ein zweites Verfahren in Karlsruhe anhängig. Der Abgeordnete Fabian Jacobi wollte durch seinen Vorschlag einen zweiten AfD-Kandidaten ins Spiel bringen. Bei einer Stichwahl in einem dritten Wahlgang hätten dann die AfD-Stimmen gereicht.