AfD-Verfassungsbeschwerde gegen 2G in Berliner Hotels erfolglos
Elf nicht geimpfte Abgeordnete hatten argumentiert, sie könnten wegen 2G in den Hotels nicht an der Wahl des Bundeskanzlers teilnehmen.

Karlsruhe-Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde von elf AfD-Bundestagsabgeordneten nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die 2G-Regelung in Berliner Hotels richtete. Die Beschwerde sei unzulässig, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die nach eigenen Angaben nicht geimpften Abgeordneten hatten argumentiert, dass sie wegen der langen Anreise bei einer 2G-Regelung in Hotels nicht an der für Mittwoch geplanten Wahl des Bundeskanzlers teilnehmen könnten. (Az. 2 BvR 2164/21)
In Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen in Berlin dürfen seit Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzverordnung nur noch Geimpfte und Genesene übernachten. Die Beschwerdeführer um Gereon Bollmann sahen vor allem ihre Abgeordnetenrechte verletzt. Ihre Verfassungsbeschwerde genüge den Anforderungen an die Begründung jedoch nicht, erklärte das Gericht.
Sie hätten sich zunächst an die zuständigen Fachgerichte wenden müssen und nicht an das Bundesverfassungsgericht. Es sei nicht hinreichend erklärt, warum sie dadurch einen schweren und unabwendbaren Nachteil hätten. Zudem hätten sie nicht genau dargelegt, warum die Regel überhaupt in ihre Rechte eingreife, befand das Gericht.
