Affäre um sexuelle Nötigung: Baden-Württembergs Innenminister Strobl unter Druck
Ein führender Polizist soll eine Kommissarin sexuell belästigt haben. Wegen eines Schreibens ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen den CDU-Politiker.

Im Zusammenhang mit der Weitergabe eines Anwaltsschreibens zu einer Affäre um Vorwürfe der sexuellen Nötigung durch einen ranghohen Polizisten hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) eingeleitet. Gegen Strobl werde wegen des Verdachts der Anstiftung zu verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen ermittelt, erklärte die Behörde am Mittwoch. Gegen den Journalisten, an den Strobl das Schreiben weitergegeben hatte, werde wegen des Verdachts entsprechender Mitteilungen ermittelt.
Strobl steht in der Affäre um die Belästigungsvorwürfe gegen einen hochrangigen Polizisten nun selbst massiv unter Erklärungsdruck. Die Opposition forderte den CDU-Politiker am Mittwoch zum Rücktritt auf, weil er ein internes Schreiben des Rechtsanwalts des Polizisten an eine Zeitung weitergegeben hat. Strobl habe damit Dienstgeheimnisse öffentlich gemacht, seine Fürsorgepflicht als Dienstherr verletzt und gegen den Datenschutz verstoßen, kritisierten SPD, FDP und AfD in Stuttgart.
Das sei ein „skandalöser Vorgang“, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Stoch. Sein FDP-Kollege Hans-Ulrich Rülke sagte: „Bei den Abgründen, die sich auftun, kann dieser Minister nicht mehr im Amt bleiben.“
Strobl lehnt Rückzug ab
Strobl wies die Kritik zurück und lehnte einen Rückzug ab. Es habe zwar einen Kommunikationsfehler gegeben, aber es gehe ihm in dem Verfahren gegen den hohen Beamten um „maximale Aufklärung und maximale Transparenz“. Er bestritt, dass er sich mit der Weitergabe des Schreibens strafbar gemacht habe. Im Zentrum müsse die „Aufklärung der Vorwürfe“ gegen den Polizisten stehen. Dieser solle „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ begangen haben.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann stärkte seinem Vize den Rücken. Strobl habe ihm glaubhaft dargelegt, dass kein Rechtsverstoß vorliege und es ihm darum gegangen sei, Transparenz herzustellen, teilte der Grünen-Politiker mit. Strobl habe weiter sein volles Vertrauen.
Polizist soll Kommissarin im Videochat sexuell belästigt haben
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit November wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen den führenden Polizisten. Der Mann soll eine Hauptkommissarin in einem Videochat mit seinen Vorstellungen sexueller Praktiken belästigt haben. Aus Kreisen des Innenausschusses hieß es, aus der Abschrift des Videochats, die den Abgeordneten vorliegt, gehe deutlich hervor, dass der Mann der Polizistin angeboten habe, ihr bei der Karriere zu helfen, wenn sie ihm sexuell zu Diensten sei.
Strobl erläuterte, die Staatsanwaltschaft habe noch nicht begonnen wegen der Weitergabe des Schreibens zu ermitteln, sondern zunächst das Innenministerium um die rechtlich erforderliche Ermächtigung gefragt. „Diese Ermächtigung haben wir in völliger Transparenz und zu Recht nicht erteilt: Denn wir haben als Innenministerium entschieden, aus diesem Schreiben kein „Geheimnis“ zu machen.“
