Aldi-Erben unterliegen im Discounter-Machtstreit erneut vor Gericht
Der Familienstreit bei Aldi Nord findet kein Ende. Es geht um Macht, viel Geld und die Besetzung einflussreicher Positionen in einer mächtigen Familienstiftung.

Die Erben des 2012 verstorbenen Aldi-Gründersohns Berthold Albrecht haben im Rechtsstreit um die Macht beim Discounter Aldi Nord eine weitere Niederlage erlitten. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestätigte der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, dass die aktuelle Besetzung des Vorstandes der Jakobus-Stiftung unrechtmäßig sei und zwei der vier Posten im Stiftungsvorstand neu besetzt werden müssen. Dies würde die Macht der Familie in dem wichtigen Gremium deutlich beschränken.
Ein entsprechender Beschluss der Stiftungsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sei rechtmäßig und sofort vollziehbar, betonte der Senat. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar. Angesichts der Dringlichkeit ordnete das Oberverwaltungsgericht die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung an.
Aldi Nord hat eine komplizierte Eigentümerstruktur
Hintergrund des Rechtsstreits ist die komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen mit Sitz in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.
Das Oberverwaltungsgericht hatte im Dezember 2017 eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung für rechtens erklärt, mit der Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss der Familienerben auf die Geschicke des Discounters beschränkt hatte. Im Stiftungsvorstand sollen demnach nur zwei Familienmitglieder vertreten sein. Hinzu kommen sollen eine Person aus dem Verwaltungsrat der Unternehmensgruppe Aldi Nord und ein Anwalt aus dem Umfeld des Unternehmens. Die Familie wehrt sich jedoch dagegen.
Aldi-Gründer Theo Albrecht erhob schwere Vorwürfe gegen Familie
Aktuell ist der Vorstand der Stiftung noch mit drei von der Stiftung begünstigten Töchtern Berthold Albrechts und mit einem Anwalt besetzt, der die Familie berät und laut Gericht die Anforderungen der Stiftungssatzung nicht erfüllt. Aldi-Milliardär Theo Albrecht erhob 2016 gegenüber seinen Verwandten schwere Vorwürfe. Sie sollen gegen den letzten Willen seines verstorbenen Bruders Berthold handeln und das Testament nicht respektieren.
Die satzungswidrige Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes führe zu dessen Beschlussunfähigkeit, betonte das Oberverwaltungsgericht. Dies gefährde den Zweck der Stiftung, der unter anderem darin bestehe, die Unternehmensgruppe Aldi Nord mit den Erträgen des Stiftungsvermögens zu fördern. Es bestehe außerdem die Gefahr, dass durch die vom Stiftungsvorstand beschlossenen Ausschüttungen an die Familienmitglieder diese Aufgabe zu kurz komme. Denn die Höhe und Häufigkeit der Auszahlungen sei „gänzlich der Willkür“ der derzeitigen Stiftungsvorstände ausgesetzt und aufgrund der fehlerhaften Zusammensetzung des Gremiums nicht legitimiert.
