Brüssel-Nach dem vorläufigen Ergebnis von Untersuchungen der EU-Kommission missbraucht der weltweit größte Onlinehandler Amazon seine Marktmacht und verstößt damit gegen Kartellvorschriften.
Dem Unternehmen werde vorgeworfen, nicht-öffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern systematisch für das eigene Einzelhandelsgeschäft zu nutzen, erklärte die Behörde. Das Unternehmen baue damit seine beherrschende Stellung im Bereich der sogenannten Marktplatz-Dienste in Frankreich und Deutschland aus und vermeide die normalen Geschäftsrisiken, die mit dem Wettbewerb im Einzelhandel verbunden seien.
Amazon hat nun die Möglichkeit, sich zu den Beschwerdepunkten zu äußern. Bleibt die Kommission danach bei ihrer Einschätzung, droht dem Konzern eine milliardenschwere Strafzahlung. Wenn Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen, riskieren sie Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Die Erlöse von Amazon beliefen sich 2019 auf rund 280,5 Milliarden US-Dollar (237,6 Milliarden Euro).
Meistgelesene Artikel
Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück. „Amazon macht weniger als ein Prozent des weltweiten Einzelhandels aus - und es gibt in jedem Land, in dem wir tätig sind, größere Einzelhändler“, erklärte der Konzern. Kein Unternehmen kümmere sich mehr um kleine Händler oder habe in den vergangenen zwanzig Jahren mehr für ihre Unterstützung getan als Amazon: „Es gibt mehr als 150.000 europäische Händler, die in unseren Stores verkaufen. Sie erwirtschaften jährlich mehrere zehn Milliarden Euro Umsatz und haben Hunderttausende von Arbeitsplätzen geschaffen.“
Amazon-Chef wurde in den USA befragt
Ende Juli musste Amazon-Chef Jeff Bezos bereits vor einem Senatsausschuss in den USA erscheinen. Dort wurde Bezos gefragt, ob sein Unternehmen Daten von Händlern nutze, die Waren auf der Amazon-Plattform verkaufen, um ihnen mit eigenen Angeboten Konkurrenz zu machen. Bezos sagte, es gebe zwar interne Vorschriften dagegen, er könne aber nicht garantieren, dass sie nie verletzt worden seien.
Die EU hatte im Juli 2019 eine Untersuchung wegen möglicherweise illegaler Geschäftspraktiken eingeleitet. Dabei ging sie vor allem der Frage nach, ob der Konzern auf unfaire Weise mit anderen Händlern konkurriert, die seine Plattform nutzen. Das ist möglich, weil Amazon nicht nur selbst als Einzelhändler Waren verkauft, sondern seine Internetseite auch als Plattform für andere Händler zur Verfügung stellt.
Andere Verkäufer seien im Nachteil
Zu den Beschwerdepunkten schreibt die EU-Kommission nun, die Ergebnisse der Untersuchung würden zeigen, dass den Mitarbeitern des Einzelhandelsgeschäfts von Amazon sehr große Mengen nicht-öffentlicher Verkäuferdaten zur Verfügung stünden, „die direkt in die automatisierten Systeme des Geschäfts fließen, wo sie aggregiert und genutzt werden, um Endkundenangebote und strategische Geschäftsentscheidungen von Amazon auszutarieren“.
Das geschehe zum Nachteil der anderen Verkäufer auf dem sogenannten Marktplatz. Amazon könne so beispielsweise seine Angebote auf diejenigen Produkte einer Kategorie konzentrieren, die sich am besten verkaufen, und seine Angebote auf der Grundlage nicht-öffentlicher Daten konkurrierender Verkäufer anpassen, so die Kommission.
Kommission prüft weitere Vorwürfe
„Daten über die Tätigkeit unabhängiger Verkäufer sollten von Amazon nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden, wenn das Unternehmen mit diesen Verkäufern konkurriert“, sagte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager. Die Wettbewerbsbedingungen auf der Plattform müssten fair sein.
Unabhängig von den oben genannten Vorwürfen will die Kommission weiter prüfen, ob Amazon seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um eigene Einzelhandelsangebote und die Angebote von Marktplatz-Verkäufern, die die Logistik- und Zustellungsdienste des Unternehmens nutzen („Versand durch Amazon“), bevorzugt zu behandeln.
Dabei spielt unter anderem die Vergabe des Einkaufswagen-Feldes eine große Rolle. Für Verkäufer sei die Zuweisung dieses Feldes von entscheidender Bedeutung, da dort nur das Angebot des jeweiligen Verkäufers für ein gewähltes Produkt erscheine und der überwiegende Teil aller Verkäufe über dieses Feld generiert werde, so die EU-Kommission.