Anti-AfD-Demo in Berlin: Teilnehmer klagen gegen Polizeieinsatz

Aktivisten demonstrieren im Juni 2021 gegen einen AfD-Parteitag, die Polizei geht dazwischen. Ein Gericht klärt, ob das Verhalten der Beamten richtig war.

Eine Antifa-Demo in Berlin (Symbolbild)
Eine Antifa-Demo in Berlin (Symbolbild)Imago/Ipon

Der Einsatz der Berliner Polizei bei einer Demonstration gegen einen AfD-Landesparteitag im Sommer 2021 wird zum Fall für die Justiz. Die Kampagne „Kein Raum der AfD“ teilte mit, geklagt zu haben. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigte am Donnerstag, dass eine Klage vorliege. Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet. Nach Gerichtsangaben handelt es sich um eine sogenannte Feststellungsklage. Damit wollen die Kläger erreichen, dass das Vorgehen der Polizei an jenem 6. Juni 2021 in Berlin-Biesdorf insgesamt als rechtswidrig erklärt wird.

Laut Tagesspiegel geht es um einen Zeitraum zwischen 14.50 Uhr und 15.20 Uhr. Der Zeitung liegen nach eigenen Angaben diverse Videoaufnahmen der betreffenden 30 Minuten vor, die zumindest ein fragwürdiges Verhalten einzelner Beamten zeigen sollen. Die 11. Hundertschaft habe damals mehrfach ihre friedliche Versammlung gestürmt, teilten am Donnerstag die Organisatoren mit, die sich „Kein Raum der AfD“ nennen und sich als antifaschistische Kampagne bezeichnen.

„Das Vorgehen der Berliner Polizei zeigt, dass auch ein sogenanntes Versammlungsfreiheitsgesetz die Versammlungsfreiheit in der Praxis nicht garantiert. Es hat in Berlin System, dass bekannte Schläger-Hundertschaften linke Demonstrationen und deren Teilnehmende angreifen. Das wollen wir so nicht stehen lassen“, teilte deren Sprecher Tim Reiche mit.

Gericht und Polizei müssen das Verhalten der Beamten überprüfen

Von der Polizei hieß es, man stehe dem Verfahren offen gegenüber und werde sämtliche Informationen zur Verfügung stellen. „Das Handeln der Verwaltung, insbesondere der Polizei, muss stets überprüfbar sein“, teilte Behördensprecher Thilo Cablitz auf Anfrage mit. „Das angerufene Gericht wird letztlich über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme entscheiden.“

Bis es dazu kommt, werden noch einige Monate vergehen. Vom Verwaltungsgericht hieß es: „Eine Entscheidung wird in diesem Jahr nicht mehr ergehen.“