Antisemitismus-Skandal: Prozess gegen Gil Ofarim beginnt

Der Musiker hält weiter daran fest, Opfer von Antisemitismus geworden zu sein. Nun muss er selbst wegen Verleumdung vor Gericht.

Musiker Gil Ofarim.
Musiker Gil Ofarim.imago

Vor knapp einem Jahr sorgte Rockmusiker Gil Ofarim mit einem – mittlerweile von den Behörden als falsch deklarierten – Bericht über antisemitische Diskriminierung in einem Leipziger Hotel für Aufsehen. Am 24. Oktober soll nun der Prozess gegen Ofarim beginnen, wie das Leipziger Landgericht am Mittwoch mitteilte. Dem Sänger werde aufgrund seiner Aussagen über einen Mitarbeiter des Westin-Hotels in Leipzig unter anderem Verleumdung vorgeworfen.

Sowohl in einem bei Instagram geposteten Video, als auch später gegenüber der Polizei habe der Angeklagte rechtswidrig behauptet, dass der Mitarbeiter am Empfang des Hotels – er selbst hatte diesen in dem knapp zweiminütigen Video nur als „Herrn W“ bezeichnet – ihn an besagtem Abend antisemitisch angegangen habe. So habe „Herr W“ Ofarim unter anderem bezugnehmend auf dessen Davidstern-Kette aufgefordert, „seinen Stern wegzupacken“, bevor er einchecken dürfe.

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Ofarim: Es geht nicht um die Kette

Nachdem Ofarim das emotionale Video am 5. Oktober 2021 bei Instagram gepostet hatte, entlud sich zunächst eine öffentliche Welle der Empörung über den mutmaßlich antisemitischen Vorfall. Vor dem Leipziger Hotel kam es zu Solidaritätsprotesten und die Betreiber selbst entschieden sich, zwei ihrer Mitarbeiter zu beurlauben. Im Laufe der Untersuchungen äußerten Ermittler jedoch immer weitere Zweifel an den Schilderungen des Musikers. Schließlich stellte die Leipziger Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und erhob zudem Ende März Anklage gegen Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.

Wesentliches Beweismittel im nun beginnenden Prozess sind Aufnahmen von Überwachungskameras des Hotels, welche die Aussagen des Sängers offenbar widerlegen. So sollen diese unter anderem Zeigen, dass Ofarim in dem Hotel gar keine Davidstern-Kette getragen habe. Er selbst sagte dazu in einem Interview mit der Bild am Sonntag: „Es geht nicht darum, ob die Kette zu sehen war.“ Antisemitismus sei ihm an diesem Abend dennoch entgegengeschlagen.

Laut dem Landgericht könnte im Falle einer Verurteilung auch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein. Ofarims Anwalt Alexander Stevens hatte im Vorfeld sorge darüber geäußert, dass es angesichts der medialen Aufmerksamkeit und der Brisanz des Themas nun zu einem „Schauprozess“ gegen seinen Mandanten kommen könnte – „nicht ausschließbar aus politischen Gründen“, so Stevens. Für die Hauptverhandlung sind laut Gericht zunächst sieben Termine bis zum 30. November geplant.