Berlin-Ein Vorstandsbeschluss bei Siemens soll es im Konzern zum weltweiten Standard machen, dass mehr als die Hälfte der Mitarbeiter künftig an zwei bis drei Tagen pro Woche nicht mehr ins Büro oder ins Werk müssen. Das teilte Siemens am Donnerstag nach Angaben der dpa mit. „Wir haben gesehen, wie produktiv und effektiv das mobile Arbeiten sein kann. Da haben sich einige Vorurteile in Luft aufgelöst“", sagte Jochen Wallisch, ein führender Manager im globalen Personalbereich von Siemens. Aber was ist, wenn im häuslichen Umfeld ein Unfall passiert? Wann ist es ein Arbeitsunfall und wann nicht?
Der Verein Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) beantwortet die wichtigsten Fragen dazu und sagt, was Unternehmen und Beschäftigte tun können, um die Arbeit im Homeoffice sicher und gesund zu gestalten. Grundsätzlich gilt nach Vereinsangaben: „Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“. Maßgeblich sei dabei „nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit, sondern die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht“.
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Ein Beispiel: Fällt eine Versicherte die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert, so der DGUV. Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre dies nicht versichert. „Eigenwirtschaftliche, also private Tätigkeiten sind auch im Büro grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.“
Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist nach Vereinsangaben „gerade im Homeoffice nicht ganz einfach“. Es stelle sich zum Beispiel die Frage, welche Wege im Homeoffice versichert sind. Einige Urteile des Bundessozialgerichtes habe es dazu schon gegeben. Demnach gelten „die Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme in der Küche als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und sind damit im Homeoffice nicht versichert“.