Arbeitgeber erwägen Klage gegen Mindestlohn-Erhöhung

Die Bundesregierung will den Mindestlohn auf zwölf Euro anheben. Arbeitgeberpräsident Dulger warnt vor einem Bruch der rechtlich geschützten Tarifautonomie.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger (Archivbild)
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger (Archivbild)dpa/Bernd Weißbrod

Berlin-Deutschlands Arbeitgeber erwägen ein juristisches Vorgehen gegen das von der Ampelregierung angekündigte Gesetz für zwölf Euro Mindestlohn. „Unser Problem ist der Weg dahin“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Die Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Anfang des Jahres ein Gesetz für eine Erhöhung der Lohnuntergrenze auf zwölf Euro noch in diesem Jahr vorlegen. Am 1. Januar steigt der Mindestlohn bereits von 9,60 auf 9,82 und zum 1. Juli auf 10,45 Euro.

Arbeitgeberpräsident: Regierung bricht ihr Versprechen

Dulger kritisierte das geplante Gesetz als Bruch des Regierungsversprechens, „dass die Mindestlohnkommission der Wächter des Mindestlohns ist und nicht die Politik“, wie er sagte. „Ob, wann und wie wir das Vorgehen der Bundesregierung qualifiziert juristisch überprüfen lassen, kommt ganz darauf an, wann dieser politische Mindestlohn durchgesetzt werden soll“, sagte Dulger.

Bereits am Tag der Wahl von Olaf Scholz (SPD) zum neuen Bundeskanzler hatte Heil eine rasche Vorlage eines Gesetzes für die Mindestlohnerhöhung angekündigt. Diese solle noch im laufenden Jahr kommen, hatte Heil in einem Interview gesagt. Zwölf Euro Mindestlohn war ein zentrales Wahlkampf-Versprechen von Scholz.

Seit der Einführung der Lohnuntergrenze 2015 auf einem Niveau von 8,50 Euro hatte die Mindestlohnkommission mit den Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften die Erhöhungsschritte vorgegeben. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP versprochen, dass die unabhängige Mindestlohnkommission nach der einmaligen Anpassung auf zwölf Euro wieder über etwaige Erhöhungsschritte befinden werde.