Arbeitgeber: Höherer Mindestlohn ist „Angriff“ auf Wirtschaftsordnung

Der Deutsche Arbeitgeberverband ruft die Ampel-Koalition zur Änderung ihrer Pläne für einen Mindestlohn von zwölf Euro auf.

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).dpa/Britta Pedersen

Kurz vor dem geplanten Kabinettsbeschluss für die Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro haben Deutschlands Arbeitgeber die Ampelkoalition zu Änderungen an den Plänen aufgerufen. Ein vom Arbeitgeberverband BDA in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätige die Einschätzung, „dass ein Staatslohn ein Angriff auf die Grundprinzipien unserer Wirtschafts- und Arbeitsordnung ist“, sagte der BDA-Hauptgeschäftsführer, Steffen Kampeter, am Montag in Berlin. Zum Jahreswechsel hatte die BDA angekündigt, die von der Koalition angekündigte Mindestlohnerhöhung juristisch überprüfen lassen zu wollen.

Für die BDA nannte der Göttinger Staatsrechtler Frank Schorkopf mehrere juristische Kritikpunkte am Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Kampeter stellte aber klar: „Es ist nicht beabsichtigt, in den nächsten Tagen vors Verfassungsgericht zu ziehen. Wir möchten dem Gesetzgeber die Chance geben, seine Dinge zu korrigieren.“ An diesem Mittwoch will die Regierung für die Mindestlohnerhöhung im Kabinett grünes Licht geben. Danach folgt das parlamentarische Verfahren. Kampeter erinnerte daran, dass wenige Gesetze so aus dem Bundestag herauskämen, wie sie hineinkämen.

Mindestlohn soll ab 1. Oktober auf zwölf Euro steigen

Zugleich deutete Kampeter an, dass die BDA eine mögliche Klage von Betroffenen begleiten könnte, wenn die Ampel sich nicht bewege. Konkret forderte Kampeter ein späteres Inkrafttreten der geplanten Erhöhung, Übergangsfristen sowie Respekt vor bestehenden Tarifverträgen.

Schorkopf bemängelte, dass der Gesetzgeber vor Ablauf der üblichen Zwei-Jahres-Periode für Anpassungsschritte in diesen Ablauf eingreife. „Bei der unechten Rückwirkung, was das jetzt hier ist, ist er nicht völlig frei, sondern das Ganze unterliegt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.“ Ein „kaum reparierbarer Fehler“ sei es, dass hierzu nichts im Entwurf stehe. „Man greift im Grunde genommen einfach in die Speichen eines sich drehenden Rades.“

Zudem seien Rückwirkungen auf die künftige Mindestlohnfindung durch die entsprechende Kommission zu erwarten, nämlich „negative Wechselwirkungen auf die Tarifautonomie“, wie der Juraprofessor sagte. „Und das ist ein verfassungsrechtliches Problem.“ Die Arbeitgeber in der Kommission wüssten nun, dass „die große Hand von oben“ kommen könne, also der Gesetzgeber, und das Verfahren in der Mindestlohnkommission ausgehebelt werden könne. In der Kommission legen Spitzenvertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften die Mindestlohnstufen normalerweise fest.

Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro. Er steigt zum 1. Juli turnusmäßig auf 10,45 Euro und dann vom 1. Oktober an gesetzgeberisch auf zwölf Euro. Danach sei es wieder Aufgabe der Mindestlohnkommission, Vorschläge zu den nächsten Schritten zu machen, sagte Arbeitsminister Heil.