Auch Frankfurt am Main verbietet Querdenken-Demo

Die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshof begründeten am Sonnabend ihre Entscheidung mit der hohen Infektionsgefahr. Die Anmelder lassen nicht locker. 

Ein Teilnehmer einer „Querdenken“-Demonstration in Frankfurt am 14. November.   
Ein Teilnehmer einer „Querdenken“-Demonstration in Frankfurt am 14. November. dpa/Boris Roessler

Frankfurt/Main-Nach dem auch in zweiter Instanz bestätigten Verbot der angekündigten Demonstration gegen Corona-Maßnahmen ist es in Frankfurt am Sonnabendmorgen zunächst ruhig geblieben. Die Lage sei entspannt, sagte ein Polizeisprecher und fügte hinzu: „Wir sind sehr gut vorbereitet mit einem flexiblen Einsatzkonzept, um auf alle Eventualitäten reagieren zu können.“ An mehreren Plätzen brachten sich Einsatzkräfte in Stellung, an der Hauptwache waren zwei Wasserwerfer zu sehen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte am Morgen das Verbot der „Querdenker“-Demonstration an diesem Sonnabend in Frankfurt. Die Initiatoren der „Querdenken“-Demonstration kündigten bei Telegram an, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Ein Antrag werde vorbereitet, hieß es dort.

Die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshof begründeten ihre Entscheidung mit der hohen Infektionsgefahr. Der Anmelder habe kein tragfähiges Hygienekonzept für seine Versammlungen vorgelegt und von der Stadt Frankfurt angebotene Alternativstandorte abgelehnt. Das höchste hessische Verwaltungsgericht folgte damit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Verbotsverfügung der Stadt.

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Zu dem Protest gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren 40.000 Teilnehmer angemeldet, mit Kundgebungen an zwölf verschiedenen Orten sowie einem Demonstrationszug durch die Frankfurter Innenstadt. Auch zahlreiche Gegendemonstrationen waren angekündigt. Die „Querdenker“ hatten ihre Unterstützer in den vergangen Tagen dazu aufgerufen, trotz des Verbots nach Frankfurt zu kommen und spontane Versammlungen anzumelden.