Aus für Arbeitsgericht Potsdam: Umzug mit 10.000 Akten
Für das Arbeitsgericht Potsdam kommt nun das Aus: Mehr als 10.000 Altakten und etwa 600 laufende Verfahren werden bis zum Jahresende an das Arbeitsgericht Br...

Potsdam-Für das Arbeitsgericht Potsdam kommt nun das Aus: Mehr als 10.000 Altakten und etwa 600 laufende Verfahren werden bis zum Jahresende an das Arbeitsgericht Brandenburg/Havel übergeben, wie das Potsdamer Gericht am Montag mitteilte. Denn mit der von Justizministerin Suanne Hoffmann (CDU) angestoßenen und vom Landtag im Juni 2021 beschlossenen Reform wird das Arbeitsgericht in der Landeshauptstadt nach gut 31 Jahren geschlossen. Die letzten Verhandlungen finden am Donnerstag statt. Allerdings soll es in Potsdam und Luckenwalde künftig noch Gerichtstage geben.
Hintergrund der Reform war die Absicht des Ministeriums, die Gerichtsstandorte bei sinkenden Fallzahlen zu konzentrieren. Daher wird auch die Außenstelle Senftenberg des Arbeitsgerichts Cottbus geschlossen und das Arbeitsgericht Eberswalde eine Außenkammer des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder).
„Es ist sehr schade, dass das größte Arbeitsgericht des Landes ohne Not geschlossen wird“, sagte die Direktorin des Potsdamer, Arbeitsgerichts, Hilde Fuhrmann. Damit sei Brandenburg das einzige Bundesland mit einer Landeshauptstadt ohne Arbeitsgericht und der Rechtsweg werde für viele Bürger länger.
Einige Urteile des Potsdamer Arbeitsgerichts hätten bundesweit für Aufsehen gesorgt sagte Fuhrmann. So urteilte das Gericht im November 1991, dass eine bloße frühere Stasi-Tätigkeit bei privaten Arbeitgebern keinen Kündigungsgrund darstelle. Vielmehr müssten aus der Stasi-Tätigkeit resultierende Störungen im Betrieb stichhaltig begründet werden (Az: 1 BV 24/91).
Im Juni 2001 erklärte das Potsdamer Gericht eine Klausel in einem Arbeitsvertrag für unwirksam, nach der das Arbeitsverhältnis mit einem Darsteller endet, wenn dessen Rolle in einer Fernsehserie gestrichen wurde. Dabei sei es um die in Babelsberg gedrehte Daily-Soap „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ gegangen, erläuterte ein Gerichtssprecher (4 CA 813/01).
Noch im September 2007 urteilten die Potsdamer Arbeitsrichter, dass ein Betriebsrat einen Anspruch auf einen Internetanschluss habe, der von allen Mitgliedern des Gremiums genutzt werden könne (2 BV 6/07).