Außengastronomie in Berlin: Gebühren für Wirte sollen 2021 wegfallen

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) fordert die Bezirke auf, dass Gastronomen wegen Corona kostenfrei Bürgersteige und Außenbereiche nutzen dürfen.

Ein asiatisches Restaurant in Berlin-Prenzlauer Berg (Archivbild). Der Startschuss für die Außengastronomie soll trotz Corona zum Pfingstwochenende fallen. Gebühren für den Außenbereich sollen den Wirten erlassen werden.
Ein asiatisches Restaurant in Berlin-Prenzlauer Berg (Archivbild). Der Startschuss für die Außengastronomie soll trotz Corona zum Pfingstwochenende fallen. Gebühren für den Außenbereich sollen den Wirten erlassen werden.Imago/Seeliger

Berlin-Die Corona-Fallzahlen in Berlin sinken, die Inzidenz liegt jetzt deutlich unter 100. Wenn es so weitergeht, kann die Außengastronomie der Hauptstadt zum Pfingstwochenende in Berlin öffnen. Gastronomen sehnen die Öffnung herbei und hoffen, dass sie vor ihren Restaurants, Cafés und Kneipen viele Gäste bedienen können.

Pünktlich zum Start nimmt Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) die Bezirksbürgermeister und die Ordnungsämter in die Pflicht. Den Wirten soll wegen Corona die Nutzungsgebühr für die Bürgersteige und anderer Außenplätze (Terrassen) erlassen werden. Genehmigungen sollen von den Ordnungsämtern unbürokratisch und kurzfristig erteilt werden, fordert Pop in einem Schreiben, das der Berliner Zeitung vorliegt. Ohne Corona müssten Wirte eigentlich für die Nutzung des Bürgersteigs zahlen. Die Gebühr soll jetzt, wie schon im letzten Jahr, wegen der Corona-Pandemie entfallen. Partyzelte und CO2-arme Wärmequellen wie Infrarotstrahler sollen unter Berücksichtigung des Brandschutzes gestattet sein.

Pop: Auch Partyzelte und Infrarotstrahler sollen kostenfrei erlaubt sein

Pop wird in dem Schreiben recht deutlich und verweist darauf, dass sie diese Forderung nicht das erste Mal stellt. „Um dennoch die Gastronomiebetriebe in der Stadt in ihrer schwierigen Situation nach Kräften zu unterstützen, sobald Öffnungen möglich sind, möchte ich nochmals auf unser Treffen im Herbst zurückkommen. [...] Der Senat hat zudem am 09.03.2021 das besondere öffentliche Interesse Berlins dahingehend festgestellt, dass die Bezirksämter von Berlin für das Jahr 2021 keine Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten im Sinne der Tarifstelle 1.3 Sondernutzungsgebührenverordnung erheben. Entsprechend bitte ich Sie auch darum, auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren zu verzichten.“

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Ramona Pop sagte der Berliner Zeitung: „Ich habe die Bezirke gebeten, die Erweiterung der Terrassen wie schon im Sommer und Herbst 2020 unbürokratisch zu ermöglichen.“ Dadurch könne der Corona-Mindestabstand gewahrt bleiben und den Gastronomen werde die Existenz in der Krise gesichert, so die Grünen-Politikerin.